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12.07.2019, 12:59 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

NRW will trotz weniger Flächen Windleistung bis 2030 fast verdoppeln

Münster - Am heutigen Freitag (12.07.2019) hat der NRW Landtag den neuen Landesentwicklungsplan beschlossen. Ob so der Beitrag der Windenergie in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der am Mittwoch dieser Woche (10.07.2019) vorgestellten Energiestrategie 2030 der Landesregierung eingehalten werden kann, bleibt ungewiss.

Der neue Landesentwicklungsplan NRW sieht für neue Windenergieanlagen deutlich höhere Abstände zur Wohnbebauung vor. Damit schrumpft die zur Verfügung stehende Flächenkulisse für Windenergie-Neuanlagen in Nordrhein-Westfalen drastisch. Gleichzeitig strebt die NRW-Landesregierung bis 2030 annähernd eine Verdoppelung der Windenergieleistung an.

Landesentwicklungsplan vom Landtag beschlossen - Folgen für Windenergie-Ausbau
Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute (12.07.2019) den neuen Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit ergeben sich künftig Änderungen für den weiteren Ausbau der Windenergie. Der neue LEP sieht vor, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald weitgehend ausgeschlossen ist. Des Weiteren sind zwischen neuen Windenergieanlagen und reinen und allgemeinen Wohngebieten künftig Abstände von 1.500 Metern vorzusehen, für Repowering-Anlagen gilt dieser Abstand nicht. Scharfe Kritik an der Verabschiedung des NRW-Landesentwicklungsplans äußert die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die darin de facto ein Moratorium für den weiteren Windenergieausbau im Bundesland sieht. Das Umweltbundesamt hat in einer aktuellen Studie gezeigt, dass bei einem pauschalen Abstand von 1.500 Metern nur noch 15 - 40 Prozent der bisherigen Flächenkulisse für Windenergie übrigblieben, so die DUH.

Behindert der NRW-Landesentwicklungsplan die Energieversorgungsstrategie 2030?
Erst kurz vor der Verabschiedung des LEP NRW hat die Landesregierung am Mittwoch dieser Woche (10.07.2019) ihre Energieversorgungsstrategie für Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Demnach ist vorgesehen, die CO2-Emissionen im Energiesektor bis 2030 um bis zu 70 Prozent zu reduzieren. Dazu bedarf es weiterer Anstrengungen beim Netzausbau sowie der Umstellung der Sektoren Mobilität und Wärme auf weitegehende Klimaneutralität, so die NRW-Landesregierung. Zu den zentralen Zielsetzungen der Strategie gehört mit Blick auf den Klimaschutz auch ein starkes Wachstum bei den erneuerbaren Energien. Geplant ist in Nordrhein-Westfalen, die installierte Leistung auf 10.500 Megawatt (MW) Windenergie und 11.500 MW Photovoltaik auszubauen und damit teils mehr als zu verdoppeln. Da der Neubau an Windkraftanlagen auf neuen Flächen drastisch eingeschränkt wird, geht die NRW-Landesregierung offenbar davon aus, eine Verdopplung der Windkraftleistung bis 2030 vor allem durch das Repowering erreichen zu können.

Ausbau der Windenergie in NRW kommt im ersten Halbjahr 2019 zum Erliegen
Ende 2018 waren in Nordrhein-Westfalen nach Angaben der Deutschen WindGuard über 3.700 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von fast 3.800 MW am Netz. Der Bruttozubau erreichte eine Größenordnung von rd. 100 WEA mit einer Leistung von etwa 330 MW. In den ersten sechs Monaten 2019 ist der Neubau in NRW fast zum Erliegen gekommen. Im ersten Halbjahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen nach einer IWR-Auswertung von Daten des Markstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) lediglich acht neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von 24,5 Megawatt (MW) neu in Betrieb genommen. Dabei handelt es sich um den Bruttozubau, d.h. altersbedingt stillgelegte und abgebaute Anlagen sind in der Statistik nicht berücksichtigt.

Über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt und wird von der Bundesnetzagentur(BNetzA) geführt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Die o.g. Daten basieren auf dem Stand des MaStR zum 09.07.2019. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme: Statistische Änderungen sind wegen Nachmeldungen von einzelnen Anlagen oder Korrekturen zum Anlagenregister durch die BNetzA jederzeit möglich. Die Unschärfen führen allerdings nicht zu Änderungen an den Trendaussagen. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden vom IWR nur die von der BNetzA bereits migrierten Bestandsanlagen und die neu registrierten Neuanlagen in die Auswertung des Bruttozubaus einbezogen.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2019


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