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24.06.2021, 10:01 Uhr Meldung drucken | Artikel empfehlen

Stimmen zum Energie- und Klimapaket der Regierungskoalition

Berlin - Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD haben sich kurz vor der Sommerpause auf offene Eckpunkte in der Klima- und Energiepolitik verständigt. Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag (24. Juni 2021) über das Paket abstimmen.

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket in der Klima-, Umwelt- und Energiepolitik geeinigt. Im Bereich Erneuerbare Energien soll es u.a. Verbesserungen beim Repowering geben. Keine Einigung haben die Koalitionsparteien bei der CO2-Preis Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern erzielt, die Neubau-Solarpflicht scheint vom Tisch. Die Reaktionen von Verbänden fallen unterschiedlich aus.

Brücke für einen schnelleren Ausbau in die nächste Legislatur gebaut
Im Bereich Energie- und Klimapolitik haben sich die Koalitionsfraktionen in ihrem am Montagabend verabschiedeten Gesetzes- und Verordnungspaket neben der Einigung auf die verschärften Klimaziele im Klimaschutzgesetz u.a. auf eine Neuregelung für das Repowering von Windenergieanlagen verständigt. Beim Ersatz alter Bestandsanlagen soll dabei demnächst im Genehmigungsverfahren maßgeblich werden, ob durch die neue Anlage zusätzliche Belastungen entstehen. Bislang sei die Vorbelastung durch bereits bestehende Windenergieanlagen nicht berücksichtigt worden und dadurch seien viele Projekte unnötig verhindert worden, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Schranke. Verständigt haben sich die Regierungsfraktionen auf konkrete Volumen zum Ausbau der Wind- und Solarenergie im Jahr 2022. Des Weiteren sollen Kommunen weitreichende Möglichkeiten erhalten, um sich finanziell an PV-Freiflächenanlagen zu beteiligen. Keine Einigung haben die Regierungsfraktionen dagegen bei einem schnelleren Anstieg des CO2-Preises sowie einer Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern erzielt. Auch eine Solarpflicht für Neubauten wird es offensichtlich nicht geben. Darüber hinaus umfasst das Paket auch eine Entlastung von international konkurrierenden Unternehmen beim CO2-Preis (Carbon Leakage).

„Mit dem nun vorliegenden Paket haben wir die Brücke für einen schnelleren Ausbau in die nächste Legislatur gebaut: wir haben weitreichende Möglichkeiten der Beteiligung von Kommunen nun auch an Photovoltaik-Freiflächen ermöglicht. Das schafft Akzeptanz. Mit den zusätzlichen Ausbaumengen für die nächsten zwei Jahre, geben wir der Solar- und der Windenergie einen kräftigen Schub“, so die Einschätzung des SPD-Energieexperten Matthias Miersch.

BEE bemängelt fehlende Anhebung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht in der Einigung der Regierungskoalition zwar einige positive Beschlüsse, bemängelt aber insbesondere, dass die Anhebung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien lediglich durch Sonderausschreibungen für 2022 festgeschrieben wurde. „Die Kernaufgabe, um die neu festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, ist die Festlegung ambitionierter Ausbaupfade für die erneuerbaren Technologien bis zum Jahr 2030. Die Verschiebung dieser Aufgabe in die nächste Legislaturperiode wird der Schlüsselrolle der Erneuerbaren Energien als Klimaschützer Nummer 1 nicht gerecht“, kritisiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Auch dass die Einigung zur Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern weiter auf sich warten lasse, sei eine Bürde für die Energiewende, insbesondere für die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, denen Entlastungen zukommen sollten. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssten hier Hand in Hand gehen und in einer gerecht ausgestalteten CO2-Bepreisung münden“, so Peter weiter.

BDEW: Bundesregierung hat Bedeutung des Repowerings für Klimaziele erkannt
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt die Pläne zum Repowering. „Mit den neuen Regelungen können neue Windräder auf Flächen gebaut werden, auf denen derzeit Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 16 GW stehen, für die in den kommenden Jahren die EEG-Förderung endet. Der BDEW hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv für Erleichterungen beim Repowering eingesetzt und konkrete Vorschläge vorgelegt. Entscheidend ist, dass diese neuen Regelungen nun zeitnah in Kraft treten können. Wir appellieren daher an die Länder, im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag diesem im Bundesrat schnellstmöglich zuzustimmen“, so die BDEW-Chefin Kerstin Andreae.

Zudem sei es wichtig, dass neben dem Erhalt der bestehenden Flächen auch neue Flächen erschlossen werden. Hierfür müssten noch weitere Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. „Wir brauchen einen Konsens zwischen Bund und Ländern, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglicht werden muss. Dazu gehört, dass die benötigten Flächen bereitgestellt, der Artenschutz standardisiert und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden“, so Andreae weiter.

VKU fordert Abkehr von Crash Diäten und mehr Grundsätzlichkeit beim Klimaschutz
Zwar stellen die Beschlüsse aus Sicht des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) keine strategischen Weichenstellungen dar. Dennoch seien einige Punkte für die Energiewirtschaft sehr bedeutsam und die Parlamentarier hätten mehrere Regelungs-Entwürfe der Ministerien an wichtigen Stellen nachgebessert. „Mit Blick auf das künftige Klimaschutzgesetz und seiner ambitionierten Ziele gilt aber, dass mehr und sehr viel Grundsätzlicheres erforderlich ist. Wir müssen weg von einer Crash-Diät nach der anderen. Statt Jojo-Effekt brauchen wir bildlich gesprochen eine langfristige Ernährungsumstellung“, kritisiert VKU Chef Ingbert Liebing die Einigung.



Quelle: IWR Online
© IWR, 2021


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