Förderung von Biomasseheizkraftwerken
Auf Bundesebene werden automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung
fester Biomasse zur kombinierten Strom- und Wärmerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung)
nach der neuen Förderrichtlinie
"zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien"
(Marktanreizprogramm) gefördert. Daneben gibt es in einigen Bundesländern
weitere Förderprogramme, die mit der Bundesförderung kombiniert
werden können.
Bundesweite Förderung
Die oben genannten Anlagen werden im Rahmen des Programms
zur Förderung erneuerbarer Energien durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) gefördert (Kleinanlagen ohne Stromerzeugung
(Holzpelletanlagen)
mit einer Nennwärmeleistung zwischen 3 und 100 kW werden über
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch Zuschüsse
gefördert!).
Die Förderung erfolgt ausschließlich als Darlehen aus Eigenmitteln
der KfW. Die Darlehen werden von der KfW über Kreditinstitute zur
Verfügung gestellt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen
und Prototypen.
Um ein Darlehen bewilligt zu bekommen, darf vor Antragstellung nicht
mit dem Bauvorhaben begonnen werden (ausgenommen Planungen).
Die erforderlichen Antragsunterlagen bekommen Sie bei der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW):
Postanschrift |
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main |
Telefon |
(069) 74 31-0 |
Fax |
(069) 74 31 29 44 |
Internet |
www.kfw.de
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Informationszentrum der
KfW: |
Telefon |
(01801) 33 55 77 (Ortstarif) |
Fax |
(069) 74 31 64 35 5 |
Email |
iz@kfw.de |
Die Anlage zum Kreditantrag finden Sie hier: Anlage
zum Kreditantrag im Programm Nr.128
Förderung durch die Bundesländer
Die Förderprogramme der Länder dürfen mit dem Bundesförderprogramm
kombiniert werden.
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