Öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses
zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
vom 15.02.2000
Die Vertreter der Hersteller und Betreiber von Windkraftanlagen haben
den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz
(14/2431) begrüßt. Dagegen stieß er in der öffentlichen
Anhörung des Wirtschaftsausschusses am Montagnachmittag bei den großen
Energieversorgern auf Kritik. Auch die Sachverständigen aus der Wissenschaft
zeigten sich in ihrer Beurteilung des Gesetzentwurfs am Montagnachmittag
gespalten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz soll das bisherige Stromeinspeisungsgesetz
ablösen und die Markteinführung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen
unter anderem dadurch fördern, dass feste Vergütungssätze
für die Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Energie in das Stromnetz
festgelegt werden. Die Koalitionsfraktionen wollen damit erreichen, dass
die erneuerbaren Energien mittel- und langfristig wettbewerbsfähig
werden. Breiten Raum nahm in der Anhörung die Frage ein, ob die geplanten
Regelungen mit dem EG-Beihilferecht in Einklang stehen. Die SPD-Fraktion
gab zu Beginn der Anhörung den Inhalt eines Schreibens von Bundeswirtschaftsminister
Müller an den Ausschuss bekannt, in dem "schwierige beihilferechtliche
Fragen" angesprochen würden. Die SPD machte deutlich, dass es sich
bei den Vergütungen nicht um Beihilfen handele. Die CDU/CSU-Fraktion
meinte hingegen, der Minister habe alle Veranlassung, diesen Brief zu schreiben.
Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass die frühere
Bundesregierung das bisherige Stromeinspeisungsgesetz nicht als Beihilfe,
sondern als eine Regulierung des Marktes betrachtet habe. Die jetzige Bundesregierung
sollte diese Position gegenüber der Europäischen Kommission weiterhin
vertreten. Die F.D.P. hielt die Bedenken des Ministers für "bemerkenswert".
Die PDS zeigte sich befremdet darüber, dass sich die Koalitionsfraktionen
hier in einem Dissens mit dem Bundeswirtschaftsministerium befänden.
Zur Beihilfeproblematik argumentierte der Hamburger Rechtswissenschaftler
Jens-Peter Schneider, da es keinen unmittelbaren Zufluss staatlicher Mittel
zu den Empfängern gebe, könne man nicht von Beihilfen sprechen.
Die Begünstigung gehe nicht zu Lasten der öffentlichen Finanzen,
sondern sei die Folge einer wirtschaftspolitischen Maßnahme. Nach
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes handele es sich
um eine bloße Regulierung privater Preise mit Mindestpreisgarantie
allein zu Lasten der Verbraucher und nicht des Staates. Professor Matthias
Herdegen vom Zentrum für europäisches Wirtschaftsrecht an der
Universität Bonn sah dies skeptischer. Es gehe zwar um eine "Subvention
für Private durch Private", die aber durch einen staatlichen Zwangsakt
vermittelt werde. Somit sei eine "beihilfegleiche Wirkung" gegeben. Für
Herdegen trägt der Gesetzentwurf das Risiko einer Beihilfe "erheblich
in sich". Sollte es sich um eine Beihilfe handeln, entstünde für
die begünstigten Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Herdegen
plädierte dafür, die Förderung der erneuerbaren Energien
aus Steuermitteln zu finanzieren.
Auf überwiegend positive Resonanz stieß das Vorhaben, im
Gesetzentwurf einen bundesweiten Belastungsausgleich herbeizuführen,
um die bisherige überproportionale Belastung der in den norddeutschen
Küstenregionen tätigen Netzbetreiber zu verringern. Wolf Hatje
von der davon besonders betroffenen PreussenElektra AG hielt das vorgeschlagene
Verfahren für praktikabel, juristisch haltbar und "überfällig".Als
"kurzfristig nicht umsetzbar" bezeichnete dagegen Ulrich Beyer von der
RWE Energie AG diesen Belastungsausgleich. Er sprach sich für einen
Übergangszeitraum von möglichst zwei Jahren aus, damit die Strompreise
in langlaufenden Verträgen angepasst werden könnten. Die IG Metall
und der Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) betonten vor
allem die Arbeitsplatzeffekte dieses Gesetzes, auch aufgrund der Exportchancen.
Der VDMA wies darauf hin, dass die jetzige Exportquote von 20 Prozent bei
Windkraftanlagen auf 80 Prozent gesteigert werden soll. Die IG Metall erklärte,
sie rechne mit 50.000 Arbeitsplätzen für die Produktion und 30.000
für die Inspektion und Wartung von Windkraftanlagen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Münster, den 16.02.2000
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