Eckdaten der neuen Richtlinie des 100.000-Dächer-Programms


Nach Konsultationen mit den Ressorts und den Koalitionsfraktionen hat der Haushaltsausschuss in seiner gestrigen Sitzung die Eckdaten der neuen Richtlinie des 100.000-Dächer-Programms verabschiedet. Hierzu erklärt  Markus Kurdziel, Bündnis 90 /Die GRÜNEN, wissenschaftlicher Koordinator des AK II (UMwelt , Infrastruktur, Ernährung, Bildung, Toursimus und Sport): 


"Damit ist sichergestellt, daß alle vorliegenden Anträge zügig bearbeitet werden können und der Photovoltaik in der Bundesrepublik eine stetige und berechenbare Perspektive gegeben wird.

Durch die Neuordnung der Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare Energien Gesetz seit dem 01.04. 2000 ist die Nachfrage beim 100.000 -Dächer- Programm Photovoltaik sprunghaft angestiegen. Nachdem im letzten Jahr nur rund 4000 Anträge mit insgesamt 10 MW Leistung beantragt und genehmigt wurden (Planzahl bei 6000 Anträgen mit 18 MW) - sind heute - bei geplanten 27 MW für das gesamte Jahr 2000 - bereits 5000 Anträge genehmigt (= 32 MW) worden. Darüber liegen für weitere 9000 Anlagen (= 38 MW) Anträge vor. Das zeigt, welch ein großes Potential für den Ausbau einer solaren Energieversorgung in der Bundesrepublik vorhanden ist. 

Diese Förderung kann zu einem der erfolgreichsten Beispiele für eine moderne Industriepolitik werden- mit erheblichen Effekten für Wertschöpfung, Beschäftigung und Mittelstand. Damit kann die Bundesrepublik das technologisch führende Land bei der Entwicklung einer Solarwirtschaft mit enormen Chancen auf den Weltmarkt werden. Diese Chance muß auch vor dem Hintergrund der energiepolitischen Neuordnung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomkraft und den Verpflichtungen der Bundesregierung beim Klimaschutz gesehen werden. 

Eventuelle Engpässe bei der Produktion der Solartechnologie in der
Bundesrepublik können dabei nur vorübergehend auftreten, da sich mit großer Dynamik ein neuer Markt entwickelt. Die Voraussetzung dafür ist die mehrjährige und verläßliche Investitionsperspektive durch das Förderprogramm. Es muß verstetigt werden und darf nicht künstlich eingeschränkt werden. Modifikationen in der Umsetzung des Programmes dienen einer Feinsteuerung für die Marktentwicklung. 

Um die umgehende Wiederaufnahme der Bearbeitung von Kreditanträgen bei der KfW zu gewährleisten haben die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuß am 10.05. folgenden Beschluß gefasst:

1. Alle eingereichten Anträge, die noch keine Kreditzusage von der - mit der Programmdurchführung beauftragten - Kreditanstalt für  Wiederaufbau (KfW) bekommen haben, werden mit bis zu 4,5 Prozent Zinsbegünstigung beschieden. Der Restschulderlass entfällt. 

2.  Abweichend von den alten Richtlinien erhalten Anlagen bis zu 5 kW bei einer Einspeisevergütung nicht nur einen 55-, sondern einen 100 Prozent-Kredit. Größere Anlagen und Anlagen von Kleinen und Mittleren Unternehmen - die vor allem auf grüne Initiative hin im Programm bleiben - erhalten 50 Prozent.

3. Das ursprünglich auf 6 Jahre angelegte Programm wird bei Beibehaltung des Gesamtziels von 300 MW um 1 Jahr verkürzt. Dies bedeutet im Einzelnen: 
 
Jahr
ursprüngliche Planung
neue Planung
1999
18 MW
realisiert: 10 MW
2000
+ 27 MW
50 MW
2001
+ 36 MW
65 MW
2002
+ 51 MW
80 MW
2003
+ 72 MW
95 MW
2004
+ 96 MW
 
insgesamt
300 MW
300 MW

Aus dieser Verkürzung ergibt sich eine Aufteilung der 180 Millionen DM für das Jahr 2004 auf die vorausgehenden Jahre und ein jählicher Mittelaufwuchs von jeweils 40 Mio.DM. Die KfW hat sich zu einer Zwischenfinanzierung bereit erklärt und wird die vorliegenden Anträge nun zügig bearbeiten.

4. Die zinsbegünstigte Kreditsumme pro kW installierter Leitung wird auf 13.500 DM begrenzt. Ab dem Jahr 2001 wird die Kreditsumme pro kW jährlich um 5 Prozent abgesenkt."

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