Eckdaten der neuen Richtlinie des 100.000-Dächer-Programms
Nach Konsultationen mit den Ressorts und den Koalitionsfraktionen hat der
Haushaltsausschuss in seiner gestrigen Sitzung die Eckdaten der neuen Richtlinie
des 100.000-Dächer-Programms verabschiedet. Hierzu erklärt
Markus Kurdziel, Bündnis 90 /Die GRÜNEN, wissenschaftlicher Koordinator
des AK II (UMwelt , Infrastruktur, Ernährung, Bildung, Toursimus und
Sport):
"Damit ist sichergestellt, daß alle vorliegenden Anträge
zügig bearbeitet werden können und der Photovoltaik in der Bundesrepublik
eine stetige und berechenbare Perspektive gegeben wird.
Durch die Neuordnung der Förderung der Erneuerbaren Energien durch
das Erneuerbare Energien Gesetz seit dem 01.04. 2000 ist die Nachfrage
beim 100.000 -Dächer- Programm Photovoltaik sprunghaft angestiegen.
Nachdem im letzten Jahr nur rund 4000 Anträge mit insgesamt 10 MW
Leistung beantragt und genehmigt wurden (Planzahl bei 6000 Anträgen
mit 18 MW) - sind heute - bei geplanten 27 MW für das gesamte Jahr
2000 - bereits 5000 Anträge genehmigt (= 32 MW) worden. Darüber
liegen für weitere 9000 Anlagen (= 38 MW) Anträge vor. Das zeigt,
welch ein großes Potential für den Ausbau einer solaren Energieversorgung
in der Bundesrepublik vorhanden ist.
Diese Förderung kann zu einem der erfolgreichsten Beispiele für
eine moderne Industriepolitik werden- mit erheblichen Effekten für
Wertschöpfung, Beschäftigung und Mittelstand. Damit kann die
Bundesrepublik das technologisch führende Land bei der Entwicklung
einer Solarwirtschaft mit enormen Chancen auf den Weltmarkt werden. Diese
Chance muß auch vor dem Hintergrund der energiepolitischen Neuordnung
im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomkraft und den Verpflichtungen
der Bundesregierung beim Klimaschutz gesehen werden.
Eventuelle Engpässe bei der Produktion der Solartechnologie in
der
Bundesrepublik können dabei nur vorübergehend auftreten,
da sich mit großer Dynamik ein neuer Markt entwickelt. Die Voraussetzung
dafür ist die mehrjährige und verläßliche Investitionsperspektive
durch das Förderprogramm. Es muß verstetigt werden und darf
nicht künstlich eingeschränkt werden. Modifikationen in der Umsetzung
des Programmes dienen einer Feinsteuerung für die Marktentwicklung.
Um die umgehende Wiederaufnahme der Bearbeitung von Kreditanträgen
bei der KfW zu gewährleisten haben die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuß
am 10.05. folgenden Beschluß gefasst:
1. Alle eingereichten Anträge, die noch keine Kreditzusage von
der - mit der Programmdurchführung beauftragten - Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) bekommen haben, werden mit bis zu 4,5 Prozent Zinsbegünstigung
beschieden. Der Restschulderlass entfällt.
2. Abweichend von den alten Richtlinien erhalten Anlagen bis zu
5 kW bei einer Einspeisevergütung nicht nur einen 55-, sondern einen
100 Prozent-Kredit. Größere Anlagen und Anlagen von Kleinen
und Mittleren Unternehmen - die vor allem auf grüne Initiative hin
im Programm bleiben - erhalten 50 Prozent.
3. Das ursprünglich auf 6 Jahre angelegte Programm wird bei Beibehaltung
des Gesamtziels von 300 MW um 1 Jahr verkürzt. Dies bedeutet im Einzelnen:
Jahr
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ursprüngliche Planung
|
neue Planung
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1999
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18 MW
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realisiert: 10 MW
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2000
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+ 27 MW
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50 MW
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2001
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+ 36 MW
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65 MW
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2002
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+ 51 MW
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80 MW
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2003
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+ 72 MW
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95 MW
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2004
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+ 96 MW
|
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insgesamt
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300 MW
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300 MW
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Aus dieser Verkürzung ergibt sich eine Aufteilung der 180 Millionen
DM für das Jahr 2004 auf die vorausgehenden Jahre und ein jählicher
Mittelaufwuchs von jeweils 40 Mio.DM. Die KfW hat sich zu einer Zwischenfinanzierung
bereit erklärt und wird die vorliegenden Anträge nun zügig
bearbeiten.
4. Die zinsbegünstigte Kreditsumme pro kW installierter Leitung
wird auf 13.500 DM begrenzt. Ab dem Jahr 2001 wird die Kreditsumme pro
kW jährlich um 5 Prozent abgesenkt."
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