Förderkonditionen des 100.000-Dächer-Programms



Grundlage für die weitere Bearbeitung von Anträgen im Rahmen des 100.000- Dächer-Programms  bilden die neuen Förderkonditionen, die wie folgt lauten:
  • Antragsberechtigte: Privatpersonen (inkl. Vereine und private Stiftungen); freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 
  • Förderfähige Anlagen: Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1kW peak. Mit finanziert werden die gesamten Investitionskosten einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für die Messeinrichtungen sowie Planungskosten. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) und gebrauchte Anlagen. 
  • Kreditbetrag: 1) Privatpersonen: bis 5kWp installierte Leistung bis zu 13.500 DM je kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil bis zu je 6.750 je kWp; 2) gewerbliche Antragsteller und freiberuflich Tätoge: bis zu 6.750 DM je kWp

  • Zur eindeutigen Unterscheidung von gewerblichen und privaten Antragstellern benötigt die KfW eine Erklärung des Antragstellers, dass er die Anlage (nicht) gewerblich betreibt. Nachträgliche Änderungen (z.B. durch Gewerbeanmeldung, steuerliche Einordnung seitens der Finanzbehörden) sind der KfW zu melden und können zu Kreditkürzungen führen.
    Kredithöchstbetrag: i.d.R. 500.000 EURO
  • Kreditlaufzeit: Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.
  • Zinssatz: Der Zinssatz des Kredites wird zum Zeitpunkt der Kreditzusage festgelegt und ist fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Der geltende Nominalzinssatz wurde heute von der KfW mit 1,9% angegeben. 
  • Tilgung: Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die ggf. fälligen Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden. Die KfW behält sich das Recht vor, in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. 
  • Kombinierbarkeit/Kumlierbarkeit: Mittel aus dem  100.000-Dächer-Programm sind grundsätzlich mit Fördermitteln

  • aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Der Finanzierungsanteil vermindert sich um den Betrag, der aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder Kommunen in Form von Förderkrediten, Zulagen oder sonstigen Zuschüssen gewährt wird. Es werden keine Darlehen für Maßnahmen gewährt, bei denen im Zeitpunkt der Bewilligung für den erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom eine Vergütung gewährt wird, die über der Mindestvergütung für Solarstrom nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) liegt. 
(Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau)

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19.07.2000 
 

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