Zur ökologisch-sozialen Steuerreform der Regierungskoalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen



Zur ökologisch-sozialen Steuerreform erklärten die umweltpolitische Sprecherin  der  SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike  Mehl, und der SPD-Bundestagsabgeordnete  Reinhard Schultz, Mitglied des Finanzausschusses und Berichterstatter für die ökologisch-soziale Steuerreform am 10.02.1999 in Bonn, daß sich die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf die endgültige Fassung des Gesetzes zum Einstieg in die ökologisch-soziale Steuerreform geeinigt habe. Wichtige Bedenken  und Anregungen aus Expertenanhörungen seien dabei berücksichtigt und Abgrenzungsprobleme zwischen energieintensiven  und  nicht energieintensiven  Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgeräumt worden. Eine  breitere Besteuerungsgrundlage stelle sicher, daß die Senkung  der Rentenbeiträge um 0,8 Prozent und damit  eine erhebliche Entlastung der Kosten der Arbeit im wesentlichen finanziert werden könne. Der Finanzausschuß werde das Gesetz am 18.2.1999 abschließend beraten, die 2. und 3. Lesung im Bundestag findet  planmäßig am 26.2.1999 statt. Die Zustimmung des Bundesrates sei sichergestellt, so daß die Reform zum 1.4.1999 im Kraft treten könne. 

Die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge  werde durch eine höhere Besteuerung des Energieverbrauchs erreicht. Diese betrifft: 

-  die Mineralölsteuer, die  auf Kraftstoffe um 6 Pfennig je Liter, 
    auf Heizöl um 4 Pfennig je Liter, 
    auf Gas um 0,32 Pfennig  je Kilowattstunde festgelegt wird; 

- die  Einführung  einer Stromsteuer  von  2  Pfennig  je 
   Kilowattstunde (1 Pfennig für Nutzer von Nachtspeicheröfen) 

- die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für das Produzierende Gewerbe bei Strom in Höhe von 0,4 Pfennig  je Kilowattstunde, bei Heizöl in Höhe von 1 Pfennig  je Liter und bei Erdgas in Höhe von 0,08  Pfennig je Kilowattstunde. 

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind Unternehmen und Betriebe des Bergbaus, des Verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, der Elektrizitäts-, Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgungswirtschaft, die einem entsprechenden Wirtschaftszweig der Klassifikation des statistischen Bundesamtes zuzuordnen sind. 

Unternehmen mit einer Energieverbrauchsrechnung über 1000 Mark im Jahr erhalten die zusätzliche Energiesteuer erstattet, die das 1,2-fache der Einsparung durch die Senkung der Rentenbeiträge bezogen auf das Wirtschaftsjahr 1998 übersteigt. Damit sei sichergestellt, daß die Wirtschaft mit einem angemessenen Selbstbehalt an der Finanzierung der Senkung der Rentenbeiträge beteiligt ist,  gleichzeitig die Mehrbelastung in Sichtweite der Entlastung von Lohnnebenkosten bleibe. 

Im  Rahmen des Mineralölsteuergesetzes werden alle KWK-Anlagen ab einem Jahresnutzungsgrad von 70 Prozent von der gesamten Mineralölsteuer befreit, weil dadurch ein Anreiz zur Effizienzsteigerung  bei der Primärenergienutzung gegeben werden soll. 

Eine  Steuerbegünstigung für Gas- und  Dampfturbinen-Kraftwerke  (GuD)  mit hohem Wirkungsgrad erfolgt  nicht,  weil damit  keine  Anreizwirkung verbunden  wäre,  sondern  nur Mitnahmeeffekte  erzeugt würden. Im übrigen sollen keine Wettbewerbsverzerrungen zu anderen einheimischen Energieträgern initiiert werden. 

Gleichzeitig  werden  die Steuersätze  auf  Gas für alle gasbetriebenen Fahrzeuge bis zum Jahr 2009 ermäßigt, um die Markteinführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeugtechnik zu erleichtern  und  den Umstieg auf wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge vorzubereiten. 

Dieses Gesetz zum Einstieg in die ökologisch-soziale Steuerreform stelle eine erste Stufe dar.  Beabsichtigt sei, in dieser Wahlperiode die Sozialversicherungsbeiträge um  insgesamt 2,4 Prozent in drei Stufen zu senken. Hierzu würden zwei weitere Stufe der ökologischen Steuerreform auf den Weg  gebracht werden, die sich möglichst  im Einklang  mit  den entsprechenden Anstrengungen  wichtiger europäischer Mitbewerber bewegen sollen. Ziel sei,  die ökologische Lenkungswirkung schrittweise zu verstärken und auf Dauer die Ermäßigung oder den Erlaß von  Energiesteuern an den Nachweis der Unternehmen zu  binden, daß sie ihre Unternehmenspolitik auf  Energiesparen ausrichten. Dieser Nachweis soll dann durch ein Energieaudit erfolgen. 

Im  übrigen soll das  Steuer-  und  Abgabensystem auf Regelungen durchforstet werden, die negative Folgen für die Umwelt haben. 
 

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