Zur ökologisch-sozialen Steuerreform der Regierungskoalition aus SPD
und Bündnis90/Die Grünen
Zur ökologisch-sozialen Steuerreform erklärten die umweltpolitische
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrike Mehl, und
der SPD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Schultz, Mitglied des Finanzausschusses
und Berichterstatter für die ökologisch-soziale Steuerreform
am 10.02.1999 in Bonn, daß sich die Koalition aus SPD und Bündnis
90/Die Grünen auf die endgültige Fassung des Gesetzes zum Einstieg
in die ökologisch-soziale Steuerreform geeinigt habe. Wichtige Bedenken
und Anregungen aus Expertenanhörungen seien dabei berücksichtigt
und Abgrenzungsprobleme zwischen energieintensiven und nicht
energieintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgeräumt
worden. Eine breitere Besteuerungsgrundlage stelle sicher, daß
die Senkung der Rentenbeiträge um 0,8 Prozent und damit
eine erhebliche Entlastung der Kosten der Arbeit im wesentlichen finanziert
werden könne. Der Finanzausschuß werde das Gesetz am 18.2.1999
abschließend beraten, die 2. und 3. Lesung im Bundestag findet
planmäßig am 26.2.1999 statt. Die Zustimmung des Bundesrates
sei sichergestellt, so daß die Reform zum 1.4.1999 im Kraft treten
könne.
Die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge werde durch eine
höhere Besteuerung des Energieverbrauchs erreicht. Diese betrifft:
- die Mineralölsteuer, die auf Kraftstoffe um 6 Pfennig
je Liter,
auf Heizöl um 4 Pfennig je Liter,
auf Gas um 0,32 Pfennig je Kilowattstunde
festgelegt wird;
- die Einführung einer Stromsteuer von
2 Pfennig je
Kilowattstunde (1 Pfennig für Nutzer von Nachtspeicheröfen)
- die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für
das Produzierende Gewerbe bei Strom in Höhe von 0,4 Pfennig
je Kilowattstunde, bei Heizöl in Höhe von 1 Pfennig je
Liter und bei Erdgas in Höhe von 0,08 Pfennig je Kilowattstunde.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind Unternehmen und Betriebe
des Bergbaus, des Verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, der Elektrizitäts-,
Gas-, Fernwärme- oder Wasserversorgungswirtschaft, die einem entsprechenden
Wirtschaftszweig der Klassifikation des statistischen Bundesamtes zuzuordnen
sind.
Unternehmen mit einer Energieverbrauchsrechnung über 1000 Mark
im Jahr erhalten die zusätzliche Energiesteuer erstattet, die das
1,2-fache der Einsparung durch die Senkung der Rentenbeiträge bezogen
auf das Wirtschaftsjahr 1998 übersteigt. Damit sei sichergestellt,
daß die Wirtschaft mit einem angemessenen Selbstbehalt an der Finanzierung
der Senkung der Rentenbeiträge beteiligt ist, gleichzeitig die
Mehrbelastung in Sichtweite der Entlastung von Lohnnebenkosten bleibe.
Im Rahmen des Mineralölsteuergesetzes werden alle KWK-Anlagen
ab einem Jahresnutzungsgrad von 70 Prozent von der gesamten Mineralölsteuer
befreit, weil dadurch ein Anreiz zur Effizienzsteigerung bei der
Primärenergienutzung gegeben werden soll.
Eine Steuerbegünstigung für Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke
(GuD) mit hohem Wirkungsgrad erfolgt nicht, weil damit
keine Anreizwirkung verbunden wäre, sondern
nur Mitnahmeeffekte erzeugt würden. Im übrigen sollen keine
Wettbewerbsverzerrungen zu anderen einheimischen Energieträgern initiiert
werden.
Gleichzeitig werden die Steuersätze auf
Gas für alle gasbetriebenen Fahrzeuge bis zum Jahr 2009 ermäßigt,
um die Markteinführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeugtechnik zu
erleichtern und den Umstieg auf wasserstoffbetriebene Kraftfahrzeuge
vorzubereiten.
Dieses Gesetz zum Einstieg in die ökologisch-soziale Steuerreform
stelle eine erste Stufe dar. Beabsichtigt sei, in dieser Wahlperiode
die Sozialversicherungsbeiträge um insgesamt 2,4 Prozent in
drei Stufen zu senken. Hierzu würden zwei weitere Stufe der ökologischen
Steuerreform auf den Weg gebracht werden, die sich möglichst
im Einklang mit den entsprechenden Anstrengungen wichtiger
europäischer Mitbewerber bewegen sollen. Ziel sei, die ökologische
Lenkungswirkung schrittweise zu verstärken und auf Dauer die Ermäßigung
oder den Erlaß von Energiesteuern an den Nachweis der Unternehmen
zu binden, daß sie ihre Unternehmenspolitik auf Energiesparen
ausrichten. Dieser Nachweis soll dann durch ein Energieaudit erfolgen.
Im übrigen soll das Steuer- und Abgabensystem
auf Regelungen durchforstet werden, die negative Folgen für die Umwelt
haben.
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