Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geändert

    Vollständige Pressemitteilung des 

    Bundeswirtschaftsministeriums 



Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht werde und damit die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien ab dem nächsten Kalenderjahr für neue Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und von EWE (Oldenburg) entfalle. 

Basis für die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten. Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern eingespeisten Strommengen zurechnen dürfen, weil dem Unternehmen dadurch Deckungsbeiträge verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch für Neuanlagen des nächsten Jahres der volle Abnahme- und Vergütungsanspruch nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht. 

Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller: "Ich bedauere, dass Investoren in erneuerbare Energien durch die einseitige Erklärung von PreussenElektra erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das Stromeinspeisungsgesetz rasch so ändern, dass wieder Klarheit für den weiteren Ausbau insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen wird. Die Vorarbeiten für eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes sind abgeschlossen, so dass in Kürze mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschläge im Parlament und bei den
Ländern breite Zustimmung finden werden, so dass das neue Stromeinspeisungsgesetz in den ersten Wochen des nächsten Jahres in Kraft treten wird."

Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windförderung regional gerechter verteilt werden, so dass die Deckelung für die Anwendung des Stromeinspeisungsgesetzes entfällt. Außerdem soll die Anbindung der gesetzlichen Mindestvergütung an die Strompreise beseitigt werden.

Müller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung bezüglich der weiteren Entwicklung der Einspeisevergütung. Deren Kopplung an die durchschnittlichen Stromerlöse, die im Wettbewerb erfreulicherweise sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend unkalkulierbar. Ich plädiere deshalb für gesetzliche Mindestvergütungen auf noch festzulegende Pfennigbeträge je Kilowattstunde. Damit wird die notwendige Klarheit für Investoren geschaffen."
_______________________________________________________________________________
Münster, den 15.10.1999

Home-IWRIWR-HomeEnglishEnglishEmail/Kontakt