Stromeinspeisungsgesetz wird kurzfristig geändert
Vollständige Pressemitteilung des
Bundeswirtschaftsministeriums
Der Vorstand der PreussenElektra AG hat gestern dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie mitgeteilt, dass nach Auffassung des
Unternehmens der sog. zweite 5 %-Deckel bereits in diesem Jahr erreicht
werde und damit die Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom
aus erneuerbaren Energien ab dem nächsten Kalenderjahr für neue
Windkraftanlagen in den Versorgungsgebieten der Schleswag (Rendsburg) und
von EWE (Oldenburg) entfalle.
Basis für die Aussage des Unternehmens ist offenbar ein Rechtsgutachten.
Danach soll sich PreussenElektra auch die bei den Regionalversorgern eingespeisten
Strommengen zurechnen dürfen, weil dem Unternehmen dadurch Deckungsbeiträge
verloren gehen. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie ist diese Auslegung unzutreffend, so dass auch für
Neuanlagen des nächsten Jahres der volle Abnahme- und Vergütungsanspruch
nach dem Stromeinspeisungsgesetz besteht.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller: "Ich bedauere, dass Investoren
in erneuerbare Energien durch die einseitige Erklärung von PreussenElektra
erneut verunsichert werden. Wir wollen deshalb das Stromeinspeisungsgesetz
rasch so ändern, dass wieder Klarheit für den weiteren Ausbau
insbesondere der Windenergie in Norddeutschland geschaffen wird. Die Vorarbeiten
für eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes sind abgeschlossen,
so dass in Kürze mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden
kann. Ich bin zuversichtlich, dass meine Vorschläge im Parlament und
bei den
Ländern breite Zustimmung finden werden, so dass das neue Stromeinspeisungsgesetz
in den ersten Wochen des nächsten Jahres in Kraft treten wird."
Durch die Neufassung sollen die Lasten der Windförderung regional
gerechter verteilt werden, so dass die Deckelung für die Anwendung
des Stromeinspeisungsgesetzes entfällt. Außerdem soll die Anbindung
der gesetzlichen Mindestvergütung an die Strompreise beseitigt werden.
Müller: "Ich beobachte in der Branche eine wachsende Verunsicherung
bezüglich der weiteren Entwicklung der Einspeisevergütung. Deren
Kopplung an die durchschnittlichen Stromerlöse, die im Wettbewerb
erfreulicherweise sinken, macht die Finanzierung neuer Projekte zunehmend
unkalkulierbar. Ich plädiere deshalb für gesetzliche Mindestvergütungen
auf noch festzulegende Pfennigbeträge je Kilowattstunde. Damit wird
die notwendige Klarheit für Investoren geschaffen."
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Münster, den 15.10.1999 |