Gesetzesinitiative des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Änderung des Baugesetzbuches vom 01.03.1996

Forschungsgruppe Windenergie, Universität Münster 
Deutscher Bundestag Drucksache 13/3936, 13. Wahlperiode 01.03.96

Bericht
des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (18. Ausschuß) gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Peter Ramsauer, Meinrad Belle... und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Birgit Homburger, Jürgen Koppelin, Hildebrecht Braun (Augsburg) ... und der Fraktion der F.D.P.
- Drucksache 13/1733 -

zu dem Gesetzentwurf
der Abgeordneten Dietmar Schütz (Oldenburg), Volker Jung (Düsseldorf), Achim Großmann, ... und der Fraktion der SPD
- Drucksache 13/1736 -

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
- Drucksache 13/2208 -

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches

A. Problem
Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 sind rechtliche Probleme bei der Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im baulichen Außenbereich entstanden. Dadurch wird der aus klimaschutz-, energie- und umweltpolitischen Gründen notwendige Ausbau verzögert bzw. erschwert. Ohne eine Beseitigung der eingetretenen baurechtlichen Hemmnisse ist es nicht möglich, den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu steigern. 
Die vorliegenden Gesetzentwürfe dienen dieser Zielsetzung mit unterschiedlicher Ausgestaltung. Während der Gesetzentwurf des Bundesrates die zusätzliche Privilegierung im Außenbereich auf Vorhaben zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie beschränkt, beziehen die Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. und der SPD-Fraktion sonstige erneuerbare Energien mit ein. Andererseits enthalten die Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion und des Bundesrates im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen einen umfassenden Planvorbehalt. Nur der Bundesratsentwurf sieht schließlich eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten vor, um den Gemeinden einen Planungsvorlauf zu ermöglichen.

B. Lösung
Der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat die drei Gesetzentwürfe in mehreren Sitzungen beraten und dabei auch eine nichtöffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Er hat eine von allen Seiten getragene gemeinsame Fassung erarbeitet mit folgenden Elementen:

- Privilegierung der Vorhaben zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie in § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB
- umfassender Planvorbehalt in § 35 Abs. 3 BauGB
- Aussetzung von Baugesuchen auf Antrag der Gemeinde bis 31.12.1997
- Inkrafttreten am 1. Oktober 1996

Zu einem formalen Abschluß der Ausschußberatungen ist es im 18. Ausschuß noch nicht gekommen, da der mitberatende Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit trotz Aufforderung noch keine Stellungnahme abgegeben hat.

C. Alternativen
Annahme oder Ablehnung der drei Gesetzentwürfe in der vom 18. Ausschuß erarbeiteten Fassung.

D. Kosten
Keine

Bericht des Abgeordneten Werner Dörflinger

Ausweislich der Tagesordnung des Deutschen Bundestages für die 92. Sitzung am 7. März 1996 verlangt die Fraktion der SPD gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung einen Bericht über den Stand der Beratungen zu den Gesetzentwürfen - Drucksachen 13/1733, 13/1736 und 13/2208 - zur Änderung des Baugesetzbuches.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 44. Sitzung am 22. Juni 1995 den Gesetzentwurf in Drucksache 13/1733 im vereinfachten Verfahren an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur federführenden Beratung und an den Rechtsausschuß, den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

In derselben Sitzung wurde der Gesetzentwurf in Drucksache 13/1736 im vereinfachten Verfahren an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

In seiner 55. Sitzung 21. September 1995 hat der Bundestag schließlich den Gesetzentwurf in Drucksache 13/2208 im vereinfachten Verfahren an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur federführenden Beratung und an den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.

Der Ausschuß für Wirtschaft hat die Gesetzentwürfe am 22. November 1995 beraten. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und der Gruppe PDS, den Gesetzentwurf in Drucksache 13/1733 anzunehmen. Mit demselben Stimmenverhältnis hat der Ausschuß für Wirtschaft den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Gesetzentwurf in Drucksache 13/1736 abgelehnt, wonach für die neuen Länder das Inkrafttreten um ein Jahr hinausgeschoben werden sollte. Der Ausschuß für Wirtschaft hat diesen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen eine Stimme aus der F.D.P. Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN und der Gruppe PDS gebilligt. Schließlich hat der Ausschuß für den Gesetzentwurf in Drucksache 13/2208 mehrheitlich gegen 4 Stimmen aus den Reihen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. und bei 3 Enthaltungen seitens der Fraktionen der CDU/CSU und Bündnis 90/Die GRÜNEN sowie der Gruppe PDS zur Annahme empfohlen.

Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und und Forsten hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen in Drucksache 13/1733 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und der Gruppe PDS, die die Landwirtschaft betreffenden Teile des Gesetzentwurfs anzunehmen. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat auch den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 13/1736 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und der Gruppe PDS, den die Landwirtschaft betreffenden Texten des Gesetzentwurfs nicht zuzustimmen. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt schließlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Mehrheit der SPD-Fraktion und der Gruppe PDS, den Bundesratsentwurf in Drucksache 13/2208 abzulehnen.

Der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat in seiner 22. Sitzung am 25. Oktober 1995 eine Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Dabei prallten die Ansichten der Landschafts- und Naturschützer und die Vertreter der Fremdenverkehrsbelange auf der einen Seite und der Befürworter der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite aufeinander. Was die vorgeschlagene Privilegierung betrifft, reichte das Meinungsspektrum von der Verneinung eines Handlungsbedarfs - diese Meinung vertrat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unter Hinweis auf die auch nach dem Urteil des BVerwG vom 16.06.1994 noch ansteigende Zahl von Windkraftanlagen-, über die Meinung, die Privilegierung müsse unbedingt verhindert werden, weil es sich bei Windkraftanlagen nicht mehr um Einzelerscheinungen, sondern um ein Massenphänomen handele, das nur noch durch Planung bewältigt werden könne - diese Meinung vertraten der Landrat von Nordfriesland sowie die Vertreter des Bundesverbandes Landschaftsschutz und des Naturschutzbundes Deutschland - bis zur Meinung, die Privilegierung müsse kommen, jedoch durch einen Planvorbehalt begrenzt werden - diese Ansicht vertraten Prof. Schlichter und die Fachbeamten aus drei Bundesländern sowie die Vertreter des Interessensverbandes Windkraft Binnenland, des Bundesverbandes Erneuerbare Energien und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.. Strittig blieb auch die Frage, ob sich die Privilegierung auf die Windkraft beschränken solle - sie wurde von Prof. Schlichter und den Fachbeamten aus den Bundesländern dezidiert bejaht - oder auf sonstige erneuerbare Energien erstreckt werden solle - hierfür traten vor allem der Bundesverband Erneuerbare Energien und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke ein. Schließlich gab es auch zur Frage, ob ein zeitlicher Vorlauf für die Planung notwendig sei, unterschiedliche Auffassungen. Während Prof. Schlichter die Fachbeamten der Bundesländer, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Landrat des Kreises Nordfriesland einen Planungsvorlauf von zwei Jahren als eher zu knapp bezeichneten, baten die Vertreter des Interessenverbandes Windkraft Binnenland e.V., des Bundesverbandes Erneuerbare Energien und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. um eine zügige Inkraftsetzung, da dieser junge Wirtschaftszweig einen Stillstand von zwei oder drei Jahren nicht überleben könne.

Der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat die Gesetzentwürfe in seiner 23. und 24. Sitzung am 22. und 29. November 1995, in seiner 27. Sitzung am 31. Januar 1996 sowie in seiner 28. Sitzung am 7. Februar 1996 beraten und dabei einvernehmlich eine gemeinsame Fassung mit folgenden Elementen erarbeitet:

- Privilegierung der Vorhaben zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie in § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB 
- umfassender Planvorbehalt in § 35 Abs. 3 BauGB 
- Aussetzung von Baugesuchen auf Antrag der Gemeinde bis 31.12.1997 
- Inkrafttreten am 1. Oktober 1996.

Der mitberatende Rechtsausschuß und der ebenfalls mitberatende Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung haben diese Fassung am 7. Februar 1996 jeweils einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe PDS zur Annahme empfohlen.

Der ebenfalls mitberatende Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat die Gesetzentwürfe am 7. Februar 1996 ebenfalls auf der Grundlage dieser gemeinsamen Fassung beraten, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Daraufhin hat der Vorsitzende des federführenden Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau dem mitberatenden Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Frist zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 28. Februar 1996, 12.00 Uhr gesetzt und die Beschlußfassung ohne diese Stellungnahme angedroht. Zu dieser Beschlußfassung ist es am 28. Februar 1996 im federführenden Ausschuß nicht gekommen, weil auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuß dieser Tagesordnungspunkt mit Mehrheit abgesetzt worden ist.

Bonn, den 1. März 1996 

Der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 

(Werner Dörflinger)

Vorsitzender und Berichterstatter 

e-mail an: fgwind@uni-muenster.de