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Bioethanol-Verträglichkeit in Autos
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Nach DIN EN 228 bedarf eine Ethanolbeimischung zu Benzin bis zu 5% (E5) keiner Kennzeichnungspflicht. Für den Betrieb eines Fahrzeugs mit E10 sollte der Autofahrer prüfen, ob sein Fahrzeug diesen Kraftstoff tanken kann. Eine kostenlose Broschüre kann bei der Informationszentrale für die europäische Automobilwirtschaft (DAT) abgerufen werden.

Für den Betrieb eines Autos mit dem Ethanolgemisch E85 (85% Ethanol, 15% Benzin) sind spezielle Fahrzeuge (Flexi-Fuel-Modelle (FFV) z.B. von Ford, Saab, VolVo, Renault) auf dem Markt. In Gebrauch befindliche Fahrzeuge können auf FFV-Standard umgerüstet werden. Wesentlicher Unterschied ist ein der härtere Stahl für die Ventile und eine Motorsteuerung, die das Benzin-Ethanol-Gemisch automatisch erkennt. In diesen Fahrzeugen kann sowohl normales Benzin, aber auch alternativ jegliches Gemisch wie E-85 (85% Ethanol und 15% Benzin) oder reines Ethanol gefahren werden.

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Infoquellen Bioethanol
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