Veränderungen zum Gesetzentwurf Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG)
Nachfolgend die Veränderungen zum Gesetzentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG), wie sie gestern Nachmittag (Dienstag, den 22.02.2000) von den Regierungsfraktionen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN verabschiedet und von dem Energieexperten
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bekannt gegeben worden sind.
Das Gesetz kann am heutigen Mittwoch, den 23.02.2000, in den Ausschüssen
beraten und am kommenden Freitag, den 25.02.2000 im Bundestag verabschiedet
werden. Der Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ohne die
nachfolgend genannten Änderungen kann in der Fassung vom 09.12.1999
zum Vergleich hier
abgerufen werden.
§ Bestehende Anlagen werden erheblich besser gestellt und
wie Neuanlagen
behandelt. Dies betrifft vor allem Biogasanlagen,
wo die Pioniere der
Technik ursprünglich schlechter gestellt waren
als die Betreiber neuer
Anlagen. Fotovoltaikanlagen erhalten unabhängig
von ihrer Inbetriebnahme die
Vergütung von 99 Pfennigen je Kilowattstunde.
Bestehende Windenergieanlagen
genießen einen verbesserten Bestandsschutz.
§ Strom aus erneuerbaren Energien erhält Vorrang vor
sonstigem Strom
§ Ökologisch schädliche und energiewirtschaftlich
unsinnige
überdimensionierte Fotovotalikanlagen auf der
grünen Wiese werden nicht in
das Gesetz aufgenommen.
§ Offshore-Windanlagen werden gesondert vergütert
§ Der Netzanschluss wird transparenter gestaltet; Manipulationen
durch die
Netzbetreiber sind nicht mehr möglich
§ Die Kosten für den Netzausbau müssen nicht von
den Betreibern von
Windenergieanlagen und sonstigen Erneuerbaren Energien
getragen werden,
sondern von den Netzbetreibern, die diese Kosten
umlegen können.
§ Es wird eine bundesweite Ausgleichsregelung unter allen
Energieversorgern
eingeführt. Regionale Unterschiede werden auf
diese Weise ausgeglichen.
§ Der Ökostromhandel erhält eine neue Perspektive
und wird vor
Dumpingangeboten großer Energieversorger geschützt.
Quelle: Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
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