Die Auswirkungen der Ökosteuer auf die Vergütungssätze für Strom nach dem Stromeinspeisungsgesetz


Hintergrund

Im Rahmen der geplanten Ökosteuer ist eine Stromsteuer in Höhe von 2 Pf.je Kilowattstunde geplant. Es stellt sich die Frage, ob und wie sich diese Erhöhung auf die Vergütungssätze für Strom auf der Grundlage des Stromeinspeisungsgesetzes auswirkt. In den letzten Jahren sind die Vergütungssätze nicht zuletzt aufgrund des mit der Liberalisierung verbundenen Preisdrucks kontinuierlich gesunken

Die Auswirkungen

Die Berechnung für die Vergütungssätze erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Stromerlöse aller EVU (ohne Umsatzsteuer). Von diesen Gesamterlösen je Kilowattstunde werden 90% für Strom aus Wind- und Solaranlagen (s. Energierecht, Art. 3) vergütet. Das Bezugsjahr ist das vorletzte Kalenderjahr. Die Stromsteuer schlägt nach dem jetzigen Stand zum Energierechtsartikelgesetz voll auf die Strompreise durch und erhöht die EVU-Erlöse, so daß die Auswirkungen mit zweijähriger Verzögerung erkennbar werden dürften. Allerdings können nicht pauschal 2 Pfg aufgeschlagen werden, da zahlreiche Ausnahmeregelungen (energieintensive Unternehmen, Teile des verarbeitenden Gewerbes) gelten sollen und derzeit nicht genau abschätzbar ist, wie stark sich die Stromsteuer letztendlich auswirkt. Letztendlich sieht es so aus, als wenn sich der derzeitige Abwärtstrend bei den Vergütungssätzen nur abmildert. Für ein Szenario zukünftig steigender Vergütungsätze sehen wir derzeit keinen Anlaß, zumal eine Anpassung des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahr 1999 zu erwarten ist. (iwr) 

Münster, den 25.11.1998
 

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