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1. Theoretisches Potential
Das theoretische Potential wird aus den auf ein Flußeinzugsgebiet niedergehenden Niederschlagsmengen ermittelt. Unter Berücksichtigung der Faktoren Verdunstung und Versickerung ergeben sich Abflußmengen, aus denen sich die Obergrenze des Wasserkraftpotentials nach folgender Formel errechnen läßt: PT. = g * Q * H [kW] mit:
Für eine erste größenordnungsmäßige Abschätzung
des theoretischen Potentials kann auch folgende Faustformeln nach von
König herangezogen werden: P = 8 * Q * H [kW]
2. Linienpotential
Das Linienpotential stellt die Arbeit dar, die durchschnittlich im Verlauf eines Jahres an dem jeweiligen Gewässer durch die Nutzung der Wasserkraft erbracht werden kann. Die Bestimmung des Linienpotentials erfolgt über nachstehende Formel: PL. = g * Q * H * 5250 h [kWh] mit:
3. Technisch nutzbares Potential Aufbauend auf dem Linienpotential werden dem technisch nutzbaren Potential zusätzliche Kriterien hinzugefügt. Es stellt eine Zusammenfassung aller möglichen Wasserkraftstandorte eines Flußlaufs dar. Dabei gehen in die Berechnung für jeden Einzelstandort technische Informationen der für den Standort vorgesehenen Technik ein. Die Bestimmung des technisch nutzbaren Potentials erfolgt über folgende Formel: PT.N. = (1000 * Q * H * nT. * nG.)
/ 102 [kW] mit:
4. Erschließungspotential
Bei der Ermittlung des Erschließungspotentials sind zusätzliche
Aspekte in die Potentialbestimmung einzubeziehen, die sich aus der Berücksichtigung
der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, des Landschaftsschutzes sowie
der Denkmalpflege ergeben.
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