dient dazu, die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des geplanten
WKW-Vorhabens
von der Unteren Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen
dazu werden i.a. folgende Unterlagen bei der Baubehörde eingereicht:
Lageplan mit dem geplanten WKW-Standort,
Angebot über die zu errichtende WKW mit technischer Beschreibung,
gegebenenfalls weitere Unterlagen, die z.B. für die Beurteilung
von landschaftsschutz-, fischereiwirtschaftlichen und weiteren
Aspekten des Genehmigungsverfahrens im Vorfeld einer WKW-Errichtung
relevant sein können