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Solarenergie, © IWR

Wasserkraft - Förderung


Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) 
 
 

Die Ausbau der Wasserkraft wird in Deutschland über das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) unterstützt. Feste Vergütungssätze werden in Abhängigkeit von von der Anlagengröße (bis 500 kW und über 500 kW) vom Netzbetreiber gezahlt. Zusätzlich können vergünstigte Darlehen des Bundes bzw. der KfW genutzt werden. Des Weiteren lohnt ggf. eine Anfrage in den einzelnen Bundesländern, ob eine spezielle Förderung bei der Sanierung bzw. Modernisierung von Wasserkraftanlagen gewährt wird.

Förderung/Wasserkraft

Bund

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG verankert feste Vergütungssätze für eingespeisten Strom aus regenerativen Energien und aus Grubengas. Für die Stromeinspeisung aus Wasserkraftgelten ab dem 01.01.2014 die folgenden Vergütungssätze.

bis 500 kW: 12,7 Cent/kWh
bis 2 MW: 8,3 Cent/kWh
bis 5 MW: 6,3 Cent/kWh
bis 10 MW: 5,5 Cent/kWh
bis 20 MW: 5,3 Cent/kWh
bis 50 MW: 4,2 Cent/kWh
ab 50 MW: 3,4 Cent/kWh

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KfW-Programm Erneuerbare Energien

Kontakt:

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Internet: http://www.kfw.de
Telefon: (069) 74 31-0
Telefax: (069) 74 31-29 44
E-Mail: info@kfw.de


 

Bundesländer

Die Förderangebote der einzelnen Bundesländer können Sie bei den Einrichtungen der Länder direkt erfahren. Hinsichtlich der Förderprogramme durch Städte und Kommunen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme bei den Behörden und Stadtwerken vor Ort.


Baden-Württemberg Bayern Berlin  Brandenburg
Bremen Hamburg Hessen  Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz  Saarland 
Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 

 
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Weitere Infos zur Wasserkraft: http://www.iwr.de/wasser | Wasserkraftbranche

 

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