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Bei der Planung eines Wasserenergieprojektes erfolgt im ersten Schritt eine umfangreiche Grundlagenbeschaffung. Zu den wesentlichen Datengrundlagen gehören dabei z.B.:
Vorstudien Durch Vorstudien sind verschiedene technische Ausbauvarianten auf ihre
Vor- und Nachteile zu untersuchen (Wahl des Kraftwerktyps/ des Turbinentyps).
Dabei sind z.B. die jeweiligen Anlagekosten, die anlagenspezifische Energieproduktion
sowie Ausbauwassermengen, Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten,
Netzanschlußbedingungen, etc. zu bestimmen bzw. abzuklären.
Auf der Basis dieser Ergebnisse können anschließend erste Kostenabschätzungen
und eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgen. Des
weiteren kann mittels dieser Daten die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit
des Wasserkraftprojektes durch die zuständige Behörde im Rahmen
einer Voranfrage geklärt werden.
Voranfrage / Genehmigungsverfahren Neben weiteren errichtungsspezifischen Aspekten wie z.B. Denkmalpflege, Auswirkungen auf Natur- und Landschaft, etc. ist die Erlaubnis zur Änderung bzw. Neuerrichtung einer Wasserkraftanlage primär von der wasserrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde abhängig. Diese prüft, ob das Vorhaben den Vorgaben des landesspezifischen Wassergesetzes (LWG) entspricht und entscheidet, ob eine Nutzung des Gewässers durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten möglich ist. Die Klärung der prinzipiellen wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit kann durch eine entsprechende Voranfrage bei der zuständigen Wasserbehörde erfolgen. Für den Neubau von Wasserkraftanlagen ist neben der wasserrechtlichen
Genehmigung auch die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige
Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens
werden weitere Behörden, deren Zuständigkeitsbereich durch das
Wasserkraftvorhaben tangiert wird, in das Verfahren eingebunden, indem
Sie eine entsprechende Stellungnahme abgeben.
Ausführung / Inbetriebnahme Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen kann mit der Bauausführung
begonnen werden.
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