Hinweise zu den IWR-Marktstatistiken 

 
Hinweise zu den IWR-Marktstatistiken

Allgemeine Informationen

Seit 1988 werden die Standorte von Windkraftanlagen in Deutschland einzeln in einer Datenbank erfaßt. Aufgrund dieses Verfahrens ist es möglich, Doppelangaben der Hersteller (z.B. Aufführung einer Anlage in der Herstellerstatistik am Ende des alten Jahres und in der Aufstellungsliste des neuen Jahres) zu erkennen und zu berücksichtigen. 
Das Bundeswirtschaftsministerium stützt sich bei seinen Angaben zur Windenergienutzung ausschließlich auf die Statistiken des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR). 
 

Restriktionen

1. Prototypen

Seit 1988 werden Prototypen sowie zeitlich befristete Forschungsprojekte (z.B. Growian) in den Statistiken nicht berücksichtigt. Zu Beginn der Windkraftnutzung in Deutschland wurden zahlreiche Pionieranlagen bzw. Selbstbauanlagen errichtet. Die einzelne Erfassung derartiger Anlagen erschien für eine Marktanalyse wenig aussagekräftig, so daß der jeweilige Prototyp aus jeder Leistungsklasse eines Herstellers statistisch nicht erfaßt wird. 
 

2. Kleinanlagen

In den IWR-Marktstatistiken werden nur netzgekoppelte Windkraftanlagen mit einer Mindestleistung von 10 kW berücksichtigt. 
 

3. Erfassungskriterium und Überprüfung

In die IWR-Marktstatistik gehen nur Anlagen mit Mast, Gondel und Rotorblättern ein. Die Angaben der Hersteller werden stichprobenartig überprüft. 

4. Export

Die Exportangaben basieren auf den Konventionen der deutschen Außenhandelsstatistik. Danach werden Windkraftanlagen in den IWR-Statistiken nur dann berücksichtigt, wenn Güter (WKA) vom deutschen Wirtschaftsraum in ein Drittland ausgeführt worden sind.

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