WKA-Markt

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)
Forschungsgruppe Windenergie

Zur Lage der Windkraftnutzung in Deutschland. Herbstgutachten 1996/97


von Dr. Norbert Allnoch

In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 46. Jg., H. 10, S. 516-519

Der deutsche Markt für Windkraftanlagen (WKA) hat den Wachstumspfad verlassen und ist in eine Konsolidierungsphase eingetreten. In Anlehnung an frührere Studien [1] wurde unter knapp 20 Herstellern eine Befragung vor allem bei den Führungsspitzen beziehungsweise Vertriebsleitern der WKA-Hersteller vorgenommen. Die befragten Anbieter repräsentieren in Deutschland über 95 % des Marktvolumens, so daß ein repräsentatives Bild der WKA-Branche gezeichnet werden kann.
Der deutsche Markt stagniert und kann nach dem Boom der vergangenen Jahre erstmals keine Zuwachsraten mehr aufweisen. Nach den Planzahlen der Hersteller werden 1996 aber wie im Vorjahr Windkraftanlagen mit einer Leistung von rd. 480 MW (1995: 494 MW) neu errichtet, so daß zum Jahresende rd. 1600 MW Windkraftleistung erwartet werden können. Unterstellt man die Realisierung dieser vorgesehenen WKA-Projekte, dann kann Deutschland erstmals im internationalen Vergleich zum bisherigen Weltmarktführer USA (rd. 1650 MW) aufschließen. Nicht zuletzt aufgrund der Verfügbarkeit von serienmäßigen Konvertern in der Leistungsklasse oberhalb von 600 kW steigt die durchschnittlich installierte Leistung je WKA weiter an. Die vermehrte Aufstellung dieser Großanlagen kann jedoch nicht über die insgesamt etwas schwächere Entwicklung auf dem Stückzahlenmarkt hinwegtäuschen, für den ein Rückgang von 1035 (1995) auf rd. 950 Einheiten erwartet wird.

Die Ursachen für die sich abschwächende Anlagenkonjunktur sind neben witterungsbedingten Aufstellungsverzögerungen zu Beginn des Jahres weiterhin auf die anhaltenden Diskussionen um das Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und die verspätet verabschiedete Baurechtsänderung zurückzuführen. Die bereits im letzten Jahr anhand der "book to bill ratio" erkennbar nachlassende Wachstumsdynamik des deutschen Marktes [1] scheint auch noch bis in das Frühjahr 1997 anzuhalten. Die schon in den letzten zwei Jahren in Deutschland erkennbar zunehmenden Marktrisiken aufgrund der teilweise kräftig aufgestockten Produktionskapazitäten dürften einige Hersteller in diesem Jahr erstmals voll wahrgenommen haben. Der äußerst kurzzeitig vollzogene Wandel vom Verkäufer- zum Käufermarkt unterstreicht den starken Wettbewerb sowie die nach wie vor hohe Sensibilität des deutschen WKA-Marktes. Gleichzeitig ist der von den Investoren ausgelöste hohe Preisdruck ein Hauptgrund für die derzeit schlechte Stimmung bei den Herstellern. Das Stimmungsbarometer in der von hohen Zuwachsraten vergangener Jahre verwöhnten Branche fällt auf den absoluten Tiefststand seit der erstmaligen Messung dieses Parameters im Jahr 1992 (Bild1).

Die direkte Beschäftigungszahl bei den Herstellern sinkt von rd. 1400 im Jahr 1995 auf nunmehr 1200. Trotz der stagnierenden Aufstellungszahlen wird zusätzliches Personal hauptsächlich für den technischen Service der neu aufgestellten Anlagen eingestellt, während in der Verwaltung der Personalbestand weitgehend stagniert bzw. in der Produktion auch Arbeitsplätze wieder abgebaut werden mußten.

Die anlagentechnische Entwicklung und Testphase der 1- bis 1,5 MW-WKA scheint langsam ihren Abschluß zu finden, so daß ab dem zweiten Halbjahr 1997 die verstärkte Errichtung derartiger Anlagentypen beginnen wird. Mit dem jetzt erreichten Sprung von den 500 bzw. 600 kW-Anlagen hin zur 1,5 MW-Leistungsklasse ist ein erster wichtiger technischer Meilenstein erreicht. Aus diesem Grund dürfte zumindest bis zum Jahr 2000 nicht das weitere Upscaling, sondern die Optimierung und Kostenreduzierung der MW-Anlagen im Vordergrund stehen. Zwar liegen die spezifischen Kosten für diese Leistungsklasse noch oberhalb derjenigen aus der 500 bzw. 600 kW-Klasse (Bild 2), dennoch wird sich vermutlich spätestens mit der zunehmenden Serienfertigung dieser Kostenreduzierungseffekt positiv auf die WKA-Gesamtinvestitionen auswirken.

Die Windstromproduktion steigt auch 1996 weiter deutlich an. Unter der Voraussetzung eines windklimatologischen Normaljahres sowie der damit verbundenen durchschnittlichen Vollastbenutzungstundenzahl von rd. 2000 [1] aller ganzjährig produzierenden Anlagen dürfte die Stromerzeugung aus Wind von ca. 1,8 Mrd. (1995) auf 2,5 bis 2,7 Mrd. kWh steigen. Trotz der jährlich hohen Steigerungsraten bleibt der energiewirtschaftliche Anteil am Gesamtstromverbrauch relativ gering. In diesem Zusammenhang kritisieren einige Hersteller die teilweise stark energiepolitische Motiviation der Windverbände und beklagen die fehlende industriewirtschaftliche Professionalität, die mit den steigenden Anforderungen einer wachsenden Industriebranche immer stärker an Bedeutung gewinnt. Tatsächlich treffen diese kontrovers geführten Diskussionen letztendlich die WKA-Hersteller und gefährden ihre Exportbemühungen auf den internationalen Märkten. Die klein- bis mittelständische Industrie sieht sich zudem kaum in der Lage, dem zunehmenden Erwartungsdruck aus der Politik und Teilen der Industrie gerecht zu werden, parallel zur risikobehafteten Entwicklung von Großanlagen und dem Aufbau von Produktionskapazitäten innerhalb kürzester Zeit ein internationales Vertriebsnetz aufzubauen und ohne eine angemessene Vorlaufzeit den Exportanteil nachhaltig zu erhöhen.

Weltweit sind derzeit bereits über 5000 MW Windkraftleistung installiert, jedoch müssen die einzelnen Märkte differenziert betrachtet werden. Während in den USA die WKA-Entwicklung vor allem unter der Liberalisierung des heimischen Energiemarktes leidet, belasten in Indien nach den Wahlen neben den politisch bedingten Unsicherheiten und landesspezifischen Unwägbarkeiten die derzeit hohen Zinsen. Dagegen werden langfristig positive Impulse aus China und Südamerika erwartet, aber auch in Europa ist trotz der anstehenden Liberalisierung des Energiemarktes eine gewisse Aufbruchstimmung zu spüren. Waren 1995 noch rd. 2500 MW Windkraftleistung in der EU errichtet, so ist 1996 eine Steigerung um rd. 1000 auf dann 3500 MW möglich (Bild 3). Obwohl die Höhe der Förderung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausfällt, ist in jüngster Zeit ein stetiger Trend zur nationalen Unterstützung der Windenergie zu erkennen. So hat unlängst beispielsweise das französische Industrieministerium zusammen mit der Electricité de France (EDF) und der Agency for Environment and Energy Management (Ademe) ein 500 MW-Windprogramm initiiert oder wurden in Griechenland die Einspeisebedingungen für den Windstrom verbessert (Tabelle 1).

Tabelle 1: Vergütungssätze pro kWh für den eingespeisten Windstrom
in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten

Belgien 1,8 BEF
Dänemark 0,5675 DKK
Deutschland 0,1721 DEM
Frankreich 0,3881 - 0,1478 FRF
Griechenland 22,46 (Inseln), 17,47 GRD (Festland)
Großbritannien Non Fossil Fuel Obligation (NFFO-Tranchen)
Irland 0,035 - 0,04 IEP
Italien 173,5 ITL (max. 8 Jahre, danach 84,3 Lire)
Niederlande 0,16 NLG
Norwegen 0,15 NOK
Österreich 0,564 - 0,634 ATS
Portugal 12 PTE
Schweden 0,45 SEK
Spanien 8 - 10 ESP

Gleichwohl ist es aber schon aus Gründen der Reziprozität erforderlich, einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der regenerativen Energien innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen.

Zur Beschreibung der aktuellen Lage in Deutschland wird nachfolgend eine differenzierte Betrachtung vorgenommen. In bezug auf die ökonomischen Einflußfaktoren sind die durchschnittlichen Bruttoinvestitionen (incl. Mehrwertsteuer und Anlagenebenkosten) pro MW im Jahr 1995 gegenüber dem Vorjahr um weitere 10,7 % auf rd. 2,5 Mio DM gesunken [2]. Nicht zuletzt aufgrund dieser positiven Kostenentwicklung, jedoch unter der Voraussetzung gleichbleibender Vergütungssätze, ist mit einer weiter zunehmenden Verlagerung der Windenergienutzung in das windschwächere Binnenland zu rechnen.

Die Förderprogramme des Bundes und der Länder sowie das StrEG haben zunächst vor allem in den norddeutschen Küstengebieten zu erheblichen Steigerungen der Windkraftleistung geführt. Insofern erscheint die Kritik der dort ansässigen EVU an einer einseitigen Kostenbelastung verständlich, zumal sich vermutlich einige Tochterunternehmen den vertikalen Mehrheitsverhältnissen und Renditeerwartungen innerhalb des Gesamtkonzerns beugen müssen und dadurch in die Kostenklemme geraten. Derzeit in der StrEG-Diskussion steht die Bundesratsinitiative vom 14.06.1996, die eine Klarstellung für die Aufnahme von Strom aus Erzeugungsanlagen vorsieht, die sich nicht im EVU-Versorgungsgebiet befinden (Off-shore-Windparks), sowie die Präzisierung der Härteklausel [3]. Danach soll das vorgelagerte EVU verpflichtet werden, dem aufnehmenden EVU die Mehrkosten zu erstatten, wenn die nach dem StrEG zu vergütenden Kilowattstunden 5 % der vom EVU im Kalenderjahr insgesamt bezogenen und selbst erzeugten Strommenge übersteigt.

Aus der Sicht der regionalen EVU geht diese Regelung an ihrer Kernforderung vorbei, nämlich daß die über die Verbändevereinbarung hinausgehende Vergütung aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Angesichts dieser Haltung hat auch eine freiwillige Poollösung zur Lastenverteilung auf der Verbundebene kaum realistische Chancen. Allerdings können deshalb auch die bereits seit längerer Zeit diskutierten Modelle zur differenzierten Einspeisevergütung dieses eigentliche Grundproblem lediglich mindern helfen, den Anstieg der EVU-Kostenbelastung aus der Einspeisung Dritter zu bremsen. Insgesamt scheinen die EVU aber von dem Ausbautempo und der technischen Entwicklungsleistung der Windindustrie überrascht worden zu sein und geraten aus der Sicht der Öffentlichkeit mit ihren eigenen Aktivitäten zusehens in die Defensive und unter Zugzwang. Um den aus politischen Kreisen gewünschten Einsatz an regenerativer Energieleistung zu erhöhen, konzentriert sich die Strategie einiger großer EVU weniger auf das Inland als vielmehr auf den Ausbau und die damit verbundenen Möglichkeiten des westeuropäischen Stromaustauschverbundes Union pour la Coordination de la Production et du Transport d'Electricité (UCPTE) [4]. So ist u.a. geplant, mit Hilfe von Seekabeln die norwegische und schwedische Wasserkraft stärker zu nutzen. Zusätzlich kann allerdings auch mit der Auffüllung norwegischer Speicherbecken mittels deutscher konventioneller Kraftwerke zu Schwachlastzeiten über den Export fossil bzw. nuklear erzeugten Stroms sowie dem anschließenden Import von Elektrizität aus Wasserkraft zu Spitzenlastzeiten der statistische Anteil an regenerativer Energie am deutschen Gesamtverbrauch deutlich erhöht werden; gleichwohl könnte diese Art der Energiekonversion von interessierter Seite auch als Mogelpackung interpretiert werden.

Nach wie vor im Kreuzfeuer der EVU-Kritik steht das StrEG. Die EVU weisen zum einen auf die Unvereinbarkeit von politisch bedingten Sonderlasten in einem stärker werdenden Wettbewerbsumfeld hin und halten andererseits ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des StrEG aufrecht. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die eingereichte Klage des LG Karlsruhe nicht angenommen [5] und dieselbe LG-Kammer hat in ihrem späteren Urteil gegen das beklagte EVU die Verfassungsmäßigkeit des StrEG bejaht sowie eine Preisfestsetzungsregelung erkannt [6], allerdings scheint die Stromwirtschaft derzeit weiter den Weg durch die Instanzen gehen zu wollen. Die VDEW e.V. sieht im Kern das StrEG als ein verfassungswidriges Instrument an, das zwar nicht wie beim "Kohlepfennig" über einen Sonderfonds abgewickelt wird, aber materiell, d.h. belastungsmäßig, wie eine Sonderabgabe wirkt. Allerdings hat sich das BVerfG in seiner Nichtannahmebegründung der LG-Klage zu den Handlungsformen "Sonderabgabe" und "Preisfestsetzung" recht klar ausgedrückt: "So mögen das Ziel und auch die Belastungswirkung der beiden Handlungsformen identisch sein, ohne daß aber allein deshalb die für das Abgabenrecht geltenden Maßstäbe (Finanzverfassung) unbesehen auf eine Preisregelung anzuwenden wären" [5, S. 8]. Mit dem jetzt vom Amtsgericht Plön beim BVerfG eingereichten Vorlagebeschluß ist jedoch eine neue Streitrunde eingeleitet worden. Im Unterschied zur Argumentationslinie des LG-Karlsruhe verlagert sich die Hauptbegründung von der unzulässigen Sonderabgabe nunmehr stärker auf die Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit - Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichheitsgrundsatzes - Art. 3 Abs. 1 GG [7].

Zusätzlich zu den jetzigen Kernpunkten der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um das StrEG dürften sich die Diskussionen im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Energiemarktes und des zunehmend erwarteten Wettbewerbs auf diesen neuen Schwerpunkt verlagern. Tatsächlich scheint eine Preisfestsetzung in einem durch Wettbewerb gekennzeichneten Markt auf den ersten Blick kaum mit der jetzigen Konstruktion des StrEG vereinbar zu sein. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob und wie der im Rahmen der ersten Liberalisierungsstufe politisch erhoffte Wettbewerb auf der Industriekundenebene auf die Haushaltstarife ausstrahlt. Da sich die Bezugsgröße für die Vergütungssätze auf der Grundlage des StrEG an den Durchschnittswerten für den Letztverbraucher und nicht nur an den Preisen für die Gewerbe- und Industriekunden orientiert, ist die häufig geäußerte Besorgnis einer starken Reduzierung der Vergütungssätze aufgrund von Strompreissenkungen wohl kaum zu erwarten.

Die Bedeutung der Finanzierungskosten nimmt mit den steigenden WKA-Investitionsvolumina weiter zu. Problematisch ist für einige Investoren derzeit die Haltung einzelner Banken, die aufgrund der anhaltenden Diskussionen um das StrEG verunsichert sind und ihre Bonitätsanforderungen aus diesem Grund erhöht haben. Parallel hierzu hat die Zinssensitivität der Investoren insgesamt zugenommen. Die immer wieder aufkommenden Befürchtungen in den USA über eine zu schnell wachsende Wirtschaft mit einer potentiell anziehenden Inflationsrate haben die 30-jährigen US-Treasuries teilweise auf ein Renditeniveau von über 7 % und parallel hierzu auch die deutschen Kapitalmarktzinsen ansteigen lassen. Mit der im August von der Bundesbank vorgenommenen Senkung des Wertpapier-Pensionssatzes könnte sich zwar aufgrund des größeren Zinsspreads zwischen den USA und Deutschland eine für den Export wichtige Stabilisierungsphase des Dollars auf dem jetzigen Niveau einstellen, allerdings ist zukünftig aufgrund des möglicherweise günstigeren konjunkturellen Umfeldes in Deutschland eher von einem moderaten Anstieg der für eine WKA-Investitionsentscheidung wichtigen langfristigen [AKapitalmarktzinsen auszugehen.

Betrachtet man den Standortfaktor, so ist in bezug auf die Baurechtsproblematik mit dem im Juni 1996 verabschiedeten Bundestags-Gesetzentwurf die von den WKA-Herstellern und Betreibern ersehnte Planungssicherheit hergestellt. Die beschlossene Baurechtsänderung zum 01.01.1997 sieht eine Privilegierung von Wind- und Wasserkraftanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB vor, verbunden mit einer räumlichen Steuerungsoption für Gemeinden. Die Wahrnehmung der Aussetzungsoption für die kommunalen bzw. regionalen Planungsarbeiten wurde gegenüber den Vorentwürfen auf zwei Jahre, bis zum 31.12.1998, verlängert [8]. Gleichwohl fehlt es häufig an methodischen Hilfestellungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Kommunen und Kreise (Bild 4). Angesichts der dynamischen Entwicklung und der fallenden WKA-Preise erscheint eine Flächenausweisung auf der Basis starrer Windgeschwindigkeitswerte wenig hilfreich, vielmehr sind naturschutzrechtliche oder städtebauliche Nutzungskonflikte stärker zu berücksichtigen [9]. Insbesondere auf der Regionalplanungsebene treten im Zusammenhang mit der Ausweisung von raumbedeutsamen Windkraftnutzungsflächen aber teilweise noch erhebliche Planungsprobleme und Schwierigkeiten bei der Aufstellung von Planungsgrundsätzen auf. Insgesamt hat sich zwar mit dieser Gesetzesänderung die Stimmung in der Branche für 1997 etwas verbessert, wenngleich die tatsächlichen Auswirkungen aufgrund der längeren Projektierungszeiten erst mittelfristig zu spüren sein werden [2].

Aufgrund der nachlassenden Wachstumskräfte hat der deutsche Markt in diesem Jahr eine Atempause eingelegt und ist in eine Konsolidierungsphase eingetreten. Zwar sind derzeit kaum Anzeichen für eine weitere Marktabschwächung im Inland zu erkennen, dennoch ist eine Prognose für 1997 äußerst schwierig. Viel wird davon abhängen, ob die kommunalen und regionalen Planungen zügig abgeschlossen werden können, die reibungsarme Markteinführung der Großanlagen tatsächlich gelingt bzw. welche Auswirkungen die vielleicht wieder zunehmenden Spannungen um das StrEG auf den deutschen Markt haben werden.

Literatur

[1] Allnoch, N. (1995): Zur Lage der Windkraftnutzung in Deutschland. Herbstgutachten 1995/96. In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 45, H. 10, S. 665-668.

[2] Allnoch, N. (1996): Perspektiven des Windkraftanlagenmarktes in Deutschland. In: Elektrizitätswirtschaft 95, H. 15, S. 996 - 1000.

[3] Bundesrats-Drucksache Nr. 220/96 v. 14.06.1996: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes. Gesetzentwurf des Bundesrates.

[4] Grawe, J. (1995): Europäischer Strommarkt in Bewegung. Rede auf dem 16. Kongreß des Weltenergierates in Tokyo.

[5] Beschluß des Bundesverfassungsgerichts v. 09.01.1996 (2 BvL 12/95)

[6] Urteil der II. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe v. 10.05.1996 (2 O 176/95).

[7] Beschluß des Amtsgerichts Plön v.13.06.1996 (AZ:2 C 350/96).

[8] Bundestags-Drucksache Nr. 13/4978 v. 19.06.1996: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches. Gesetzentwurf des Bundestages.

[9] Allnoch, N., Schlusemann, R. (1995): Flächenanalyse zur Standortausweisung von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet von Dortmund. Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH.

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