WKA-MarktInternationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) |
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Zur Lage der Windkraftnutzung in Deutschland. Herbstgutachten 1996/97
In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 46. Jg., H. 10, S. 516-519 |
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Der deutsche Markt für Windkraftanlagen (WKA) hat den Wachstumspfad verlassen und ist in eine Konsolidierungsphase eingetreten. In Anlehnung an frührere Studien [1] wurde unter knapp 20 Herstellern eine Befragung vor allem bei den Führungsspitzen beziehungsweise Vertriebsleitern der WKA-Hersteller vorgenommen. Die befragten Anbieter repräsentieren in Deutschland über 95 % des Marktvolumens, so daß ein repräsentatives Bild der WKA-Branche gezeichnet werden kann. | ||||||||||||||||||||||||||||
Der deutsche Markt stagniert und kann nach dem Boom der vergangenen Jahre
erstmals keine Zuwachsraten mehr aufweisen. Nach den Planzahlen der Hersteller
werden 1996 aber wie im Vorjahr Windkraftanlagen mit einer Leistung von
rd. 480 MW (1995: 494 MW) neu errichtet, so daß zum Jahresende rd.
1600 MW Windkraftleistung erwartet werden können. Unterstellt man die
Realisierung dieser vorgesehenen WKA-Projekte, dann kann Deutschland erstmals
im internationalen Vergleich zum bisherigen Weltmarktführer USA (rd.
1650 MW) aufschließen. Nicht zuletzt aufgrund der Verfügbarkeit
von serienmäßigen Konvertern in der Leistungsklasse oberhalb
von 600 kW steigt die durchschnittlich installierte Leistung je WKA weiter
an. Die vermehrte Aufstellung dieser Großanlagen kann jedoch nicht
über die insgesamt etwas schwächere Entwicklung auf dem Stückzahlenmarkt
hinwegtäuschen, für den ein Rückgang von 1035 (1995) auf
rd. 950 Einheiten erwartet wird. Die Ursachen für die sich abschwächende Anlagenkonjunktur sind
neben witterungsbedingten Aufstellungsverzögerungen zu Beginn des
Jahres weiterhin auf die anhaltenden Diskussionen um das Stromeinspeisungsgesetz
(StrEG) und die verspätet verabschiedete Baurechtsänderung zurückzuführen.
Die bereits im letzten Jahr anhand der "book to bill ratio"
erkennbar nachlassende Wachstumsdynamik des deutschen Marktes [1] scheint
auch noch bis in das Frühjahr 1997 anzuhalten. Die schon in den letzten
zwei Jahren in Deutschland erkennbar zunehmenden Marktrisiken aufgrund
der teilweise kräftig aufgestockten Produktionskapazitäten dürften
einige Hersteller in diesem Jahr erstmals voll wahrgenommen haben. Der
äußerst kurzzeitig vollzogene Wandel vom Verkäufer- zum
Käufermarkt unterstreicht den starken Wettbewerb sowie die nach wie
vor hohe Sensibilität des deutschen WKA-Marktes. Gleichzeitig ist
der von den Investoren ausgelöste hohe Preisdruck ein Hauptgrund
für die derzeit schlechte Stimmung bei den Herstellern. Das Stimmungsbarometer
in der von hohen Zuwachsraten vergangener Jahre verwöhnten Branche
fällt auf den absoluten Tiefststand seit der erstmaligen Messung
dieses Parameters im Jahr 1992 (Bild1).
Die direkte Beschäftigungszahl bei den Herstellern sinkt von rd.
1400 im Jahr 1995 auf nunmehr 1200. Trotz der stagnierenden Aufstellungszahlen
wird zusätzliches Personal hauptsächlich für den technischen
Service der neu aufgestellten Anlagen eingestellt, während in der
Verwaltung der Personalbestand weitgehend stagniert bzw. in der Produktion
auch Arbeitsplätze wieder abgebaut werden mußten. Die anlagentechnische Entwicklung und Testphase der 1- bis 1,5 MW-WKA
scheint langsam ihren Abschluß zu finden, so daß ab dem zweiten
Halbjahr 1997 die verstärkte Errichtung derartiger Anlagentypen beginnen
wird. Mit dem jetzt erreichten Sprung von den 500 bzw. 600 kW-Anlagen
hin zur 1,5 MW-Leistungsklasse ist ein erster wichtiger technischer Meilenstein
erreicht. Aus diesem Grund dürfte zumindest bis zum Jahr 2000 nicht
das weitere Upscaling, sondern die Optimierung und Kostenreduzierung der
MW-Anlagen im Vordergrund stehen. Zwar liegen die spezifischen Kosten
für diese Leistungsklasse noch oberhalb derjenigen aus der 500 bzw.
600 kW-Klasse (Bild 2), dennoch
wird sich vermutlich spätestens mit der zunehmenden Serienfertigung
dieser Kostenreduzierungseffekt positiv auf die WKA-Gesamtinvestitionen
auswirken. Die Windstromproduktion steigt auch 1996 weiter deutlich an. Unter der
Voraussetzung eines windklimatologischen Normaljahres sowie der damit
verbundenen durchschnittlichen Vollastbenutzungstundenzahl von rd. 2000
[1] aller ganzjährig produzierenden Anlagen dürfte die Stromerzeugung
aus Wind von ca. 1,8 Mrd. (1995) auf 2,5 bis 2,7 Mrd. kWh steigen. Trotz
der jährlich hohen Steigerungsraten bleibt der energiewirtschaftliche
Anteil am Gesamtstromverbrauch relativ gering. In diesem Zusammenhang
kritisieren einige Hersteller die teilweise stark energiepolitische Motiviation
der Windverbände und beklagen die fehlende industriewirtschaftliche
Professionalität, die mit den steigenden Anforderungen einer wachsenden
Industriebranche immer stärker an Bedeutung gewinnt. Tatsächlich
treffen diese kontrovers geführten Diskussionen letztendlich die
WKA-Hersteller und gefährden ihre Exportbemühungen auf den internationalen
Märkten. Die klein- bis mittelständische Industrie sieht sich
zudem kaum in der Lage, dem zunehmenden Erwartungsdruck aus der Politik
und Teilen der Industrie gerecht zu werden, parallel zur risikobehafteten
Entwicklung von Großanlagen und dem Aufbau von Produktionskapazitäten
innerhalb kürzester Zeit ein internationales Vertriebsnetz aufzubauen
und ohne eine angemessene Vorlaufzeit den Exportanteil nachhaltig zu erhöhen. Weltweit sind derzeit bereits über 5000 MW Windkraftleistung installiert, jedoch müssen die einzelnen Märkte differenziert betrachtet werden. Während in den USA die WKA-Entwicklung vor allem unter der Liberalisierung des heimischen Energiemarktes leidet, belasten in Indien nach den Wahlen neben den politisch bedingten Unsicherheiten und landesspezifischen Unwägbarkeiten die derzeit hohen Zinsen. Dagegen werden langfristig positive Impulse aus China und Südamerika erwartet, aber auch in Europa ist trotz der anstehenden Liberalisierung des Energiemarktes eine gewisse Aufbruchstimmung zu spüren. Waren 1995 noch rd. 2500 MW Windkraftleistung in der EU errichtet, so ist 1996 eine Steigerung um rd. 1000 auf dann 3500 MW möglich (Bild 3). Obwohl die Höhe der Förderung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausfällt, ist in jüngster Zeit ein stetiger Trend zur nationalen Unterstützung der Windenergie zu erkennen. So hat unlängst beispielsweise das französische Industrieministerium zusammen mit der Electricité de France (EDF) und der Agency for Environment and Energy Management (Ademe) ein 500 MW-Windprogramm initiiert oder wurden in Griechenland die Einspeisebedingungen für den Windstrom verbessert (Tabelle 1).
Gleichwohl ist es aber schon aus Gründen der Reziprozität erforderlich,
einheitliche Rahmenbedingungen für die Nutzung der regenerativen
Energien innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Zur Beschreibung der aktuellen Lage in Deutschland wird nachfolgend eine
differenzierte Betrachtung vorgenommen. In bezug auf die ökonomischen
Einflußfaktoren sind die durchschnittlichen Bruttoinvestitionen
(incl. Mehrwertsteuer und Anlagenebenkosten) pro MW im Jahr 1995 gegenüber
dem Vorjahr um weitere 10,7 % auf rd. 2,5 Mio DM gesunken [2]. Nicht zuletzt
aufgrund dieser positiven Kostenentwicklung, jedoch unter der Voraussetzung
gleichbleibender Vergütungssätze, ist mit einer weiter zunehmenden
Verlagerung der Windenergienutzung in das windschwächere Binnenland
zu rechnen. Die Förderprogramme des Bundes und der Länder sowie das StrEG
haben zunächst vor allem in den norddeutschen Küstengebieten
zu erheblichen Steigerungen der Windkraftleistung geführt. Insofern
erscheint die Kritik der dort ansässigen EVU an einer einseitigen
Kostenbelastung verständlich, zumal sich vermutlich einige Tochterunternehmen
den vertikalen Mehrheitsverhältnissen und Renditeerwartungen innerhalb
des Gesamtkonzerns beugen müssen und dadurch in die Kostenklemme
geraten. Derzeit in der StrEG-Diskussion steht die Bundesratsinitiative
vom 14.06.1996, die eine Klarstellung für die Aufnahme von Strom
aus Erzeugungsanlagen vorsieht, die sich nicht im EVU-Versorgungsgebiet
befinden (Off-shore-Windparks), sowie die Präzisierung der Härteklausel
[3]. Danach soll das vorgelagerte EVU verpflichtet werden, dem aufnehmenden
EVU die Mehrkosten zu erstatten, wenn die nach dem StrEG zu vergütenden
Kilowattstunden 5 % der vom EVU im Kalenderjahr insgesamt bezogenen und
selbst erzeugten Strommenge übersteigt. Aus der Sicht der regionalen EVU geht diese Regelung an ihrer Kernforderung
vorbei, nämlich daß die über die Verbändevereinbarung
hinausgehende Vergütung aus Steuermitteln zu finanzieren sei. Angesichts
dieser Haltung hat auch eine freiwillige Poollösung zur Lastenverteilung
auf der Verbundebene kaum realistische Chancen. Allerdings können
deshalb auch die bereits seit längerer Zeit diskutierten Modelle
zur differenzierten Einspeisevergütung dieses eigentliche Grundproblem
lediglich mindern helfen, den Anstieg der EVU-Kostenbelastung aus der
Einspeisung Dritter zu bremsen. Insgesamt scheinen die EVU aber von dem
Ausbautempo und der technischen Entwicklungsleistung der Windindustrie
überrascht worden zu sein und geraten aus der Sicht der Öffentlichkeit
mit ihren eigenen Aktivitäten zusehens in die Defensive und unter
Zugzwang. Um den aus politischen Kreisen gewünschten Einsatz an regenerativer
Energieleistung zu erhöhen, konzentriert sich die Strategie einiger
großer EVU weniger auf das Inland als vielmehr auf den Ausbau und
die damit verbundenen Möglichkeiten des westeuropäischen Stromaustauschverbundes
Union pour la Coordination de la Production et du Transport d'Electricité
(UCPTE) [4]. So ist u.a. geplant, mit Hilfe von Seekabeln die norwegische
und schwedische Wasserkraft stärker zu nutzen. Zusätzlich kann
allerdings auch mit der Auffüllung norwegischer Speicherbecken mittels
deutscher konventioneller Kraftwerke zu Schwachlastzeiten über den
Export fossil bzw. nuklear erzeugten Stroms sowie dem anschließenden
Import von Elektrizität aus Wasserkraft zu Spitzenlastzeiten der
statistische Anteil an regenerativer Energie am deutschen Gesamtverbrauch
deutlich erhöht werden; gleichwohl könnte diese Art der Energiekonversion
von interessierter Seite auch als Mogelpackung interpretiert werden. Nach wie vor im Kreuzfeuer der EVU-Kritik steht das StrEG. Die EVU weisen
zum einen auf die Unvereinbarkeit von politisch bedingten Sonderlasten
in einem stärker werdenden Wettbewerbsumfeld hin und halten andererseits
ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des StrEG aufrecht.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die eingereichte Klage
des LG Karlsruhe nicht angenommen [5] und dieselbe LG-Kammer hat in ihrem
späteren Urteil gegen das beklagte EVU die Verfassungsmäßigkeit
des StrEG bejaht sowie eine Preisfestsetzungsregelung erkannt [6], allerdings
scheint die Stromwirtschaft derzeit weiter den Weg durch die Instanzen
gehen zu wollen. Die VDEW e.V. sieht im Kern das StrEG als ein verfassungswidriges
Instrument an, das zwar nicht wie beim "Kohlepfennig" über
einen Sonderfonds abgewickelt wird, aber materiell, d.h. belastungsmäßig,
wie eine Sonderabgabe wirkt. Allerdings hat sich das BVerfG in seiner
Nichtannahmebegründung der LG-Klage zu den Handlungsformen "Sonderabgabe"
und "Preisfestsetzung" recht klar ausgedrückt: "So
mögen das Ziel und auch die Belastungswirkung der beiden Handlungsformen
identisch sein, ohne daß aber allein deshalb die für das Abgabenrecht
geltenden Maßstäbe (Finanzverfassung) unbesehen auf eine Preisregelung
anzuwenden wären" [5, S. 8]. Mit dem jetzt vom Amtsgericht Plön
beim BVerfG eingereichten Vorlagebeschluß ist jedoch eine neue Streitrunde
eingeleitet worden. Im Unterschied zur Argumentationslinie des LG-Karlsruhe
verlagert sich die Hauptbegründung von der unzulässigen Sonderabgabe
nunmehr stärker auf die Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit
- Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichheitsgrundsatzes - Art. 3 Abs. 1 GG
[7]. Zusätzlich zu den jetzigen Kernpunkten der verfassungsrechtlichen
Auseinandersetzungen um das StrEG dürften sich die Diskussionen im
Zusammenhang mit der Liberalisierung des Energiemarktes und des zunehmend
erwarteten Wettbewerbs auf diesen neuen Schwerpunkt verlagern. Tatsächlich
scheint eine Preisfestsetzung in einem durch Wettbewerb gekennzeichneten
Markt auf den ersten Blick kaum mit der jetzigen Konstruktion des StrEG
vereinbar zu sein. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob und wie der im
Rahmen der ersten Liberalisierungsstufe politisch erhoffte Wettbewerb
auf der Industriekundenebene auf die Haushaltstarife ausstrahlt. Da sich
die Bezugsgröße für die Vergütungssätze auf
der Grundlage des StrEG an den Durchschnittswerten für den Letztverbraucher
und nicht nur an den Preisen für die Gewerbe- und Industriekunden
orientiert, ist die häufig geäußerte Besorgnis einer starken
Reduzierung der Vergütungssätze aufgrund von Strompreissenkungen
wohl kaum zu erwarten. Die Bedeutung der Finanzierungskosten nimmt mit den steigenden WKA-Investitionsvolumina
weiter zu. Problematisch ist für einige Investoren derzeit die Haltung
einzelner Banken, die aufgrund der anhaltenden Diskussionen um das StrEG
verunsichert sind und ihre Bonitätsanforderungen aus diesem Grund
erhöht haben. Parallel hierzu hat die Zinssensitivität der Investoren
insgesamt zugenommen. Die immer wieder aufkommenden Befürchtungen
in den USA über eine zu schnell wachsende Wirtschaft mit einer potentiell
anziehenden Inflationsrate haben die 30-jährigen US-Treasuries teilweise
auf ein Renditeniveau von über 7 % und parallel hierzu auch die deutschen
Kapitalmarktzinsen ansteigen lassen. Mit der im August von der Bundesbank
vorgenommenen Senkung des Wertpapier-Pensionssatzes könnte sich zwar
aufgrund des größeren Zinsspreads zwischen den USA und Deutschland
eine für den Export wichtige Stabilisierungsphase des Dollars auf
dem jetzigen Niveau einstellen, allerdings ist zukünftig aufgrund
des möglicherweise günstigeren konjunkturellen Umfeldes in Deutschland
eher von einem moderaten Anstieg der für eine WKA-Investitionsentscheidung
wichtigen langfristigen [AKapitalmarktzinsen auszugehen. Betrachtet man den Standortfaktor, so ist in bezug auf die Baurechtsproblematik
mit dem im Juni 1996 verabschiedeten Bundestags-Gesetzentwurf die von
den WKA-Herstellern und Betreibern ersehnte Planungssicherheit hergestellt.
Die beschlossene Baurechtsänderung zum 01.01.1997 sieht eine Privilegierung
von Wind- und Wasserkraftanlagen in § 35 Abs. 1 Nr. 7 BauGB vor,
verbunden mit einer räumlichen Steuerungsoption für Gemeinden.
Die Wahrnehmung der Aussetzungsoption für die kommunalen bzw. regionalen
Planungsarbeiten wurde gegenüber den Vorentwürfen auf zwei Jahre,
bis zum 31.12.1998, verlängert [8]. Gleichwohl fehlt es häufig
an methodischen Hilfestellungen zur Ausweisung von Vorranggebieten für
die Kommunen und Kreise (Bild 4).
Angesichts der dynamischen Entwicklung und der fallenden WKA-Preise erscheint
eine Flächenausweisung auf der Basis starrer Windgeschwindigkeitswerte
wenig hilfreich, vielmehr sind naturschutzrechtliche oder städtebauliche
Nutzungskonflikte stärker zu berücksichtigen [9]. Insbesondere
auf der Regionalplanungsebene treten im Zusammenhang mit der Ausweisung
von raumbedeutsamen Windkraftnutzungsflächen aber teilweise noch
erhebliche Planungsprobleme und Schwierigkeiten bei der Aufstellung von
Planungsgrundsätzen auf. Insgesamt hat sich zwar mit dieser Gesetzesänderung
die Stimmung in der Branche für 1997 etwas verbessert, wenngleich
die tatsächlichen Auswirkungen aufgrund der längeren Projektierungszeiten
erst mittelfristig zu spüren sein werden [2]. Aufgrund der nachlassenden Wachstumskräfte hat der deutsche Markt
in diesem Jahr eine Atempause eingelegt und ist in eine Konsolidierungsphase
eingetreten. Zwar sind derzeit kaum Anzeichen für eine weitere Marktabschwächung
im Inland zu erkennen, dennoch ist eine Prognose für 1997 äußerst
schwierig. Viel wird davon abhängen, ob die kommunalen und regionalen
Planungen zügig abgeschlossen werden können, die reibungsarme
Markteinführung der Großanlagen tatsächlich gelingt bzw.
welche Auswirkungen die vielleicht wieder zunehmenden Spannungen um das
StrEG auf den deutschen Markt haben werden. |
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Literatur
[1] Allnoch, N. (1995): Zur Lage der Windkraftnutzung in Deutschland.
Herbstgutachten 1995/96. In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 45, H.
10, S. 665-668. [2] Allnoch, N. (1996): Perspektiven des Windkraftanlagenmarktes in Deutschland.
In: Elektrizitätswirtschaft 95, H. 15, S. 996 - 1000. [3] Bundesrats-Drucksache Nr. 220/96 v. 14.06.1996: Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Stromeinspeisungsgesetzes. Gesetzentwurf des Bundesrates. [4] Grawe, J. (1995): Europäischer Strommarkt in Bewegung. Rede
auf dem 16. Kongreß des Weltenergierates in Tokyo. [5] Beschluß des Bundesverfassungsgerichts v. 09.01.1996 (2 BvL
12/95) [6] Urteil der II. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe v. 10.05.1996
(2 O 176/95). [7] Beschluß des Amtsgerichts Plön v.13.06.1996 (AZ:2 C 350/96). [8] Bundestags-Drucksache Nr. 13/4978 v. 19.06.1996: Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Baugesetzbuches. Gesetzentwurf des Bundestages. [9] Allnoch, N., Schlusemann, R. (1995): Flächenanalyse zur Standortausweisung
von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet von Dortmund. Dortmunder Energie-
und Wasserversorgung GmbH. |
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