Biodieselbeimischung
Auf Grundlage des geänderten Mineralölsteuergesetzes und der novellierten
Kraftstoffqualitätsverordnung (10.
BImSchV) ist seit Januar 2004 in Deutschland gemäß der
EU-Richtlinie
2003/30/EG eine Beimischung von Biodiesel zum herkömmlichen Dieselkraftstoff
möglich. Mineralölgesellschaften dürfen seitdem ihrem Diesel bis
zu 5% Biodiesel beimischen. Die Mischung entspricht der Dieselqualitätsnorm
DIN EN 590. Eine gesonderte Freigabe seitens der Fahrzeughersteller
ist daher nicht erforderlich. Mischungen mit einem größeren
Biodiesel-Anteil sind möglich, müssen allerdings gesondert
ausgewiesen werden und entsprechen nicht mehr der DIN EN 590.
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