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Biodiesel >> Biodieselbeimischung

Biodieselbeimischung

Auf Grundlage des geänderten Mineralölsteuergesetzes und der novellierten Kraftstoffqualitätsverordnung (10. BImSchV) ist seit Januar 2004 in Deutschland gemäß der EU-Richtlinie 2003/30/EG eine Beimischung von Biodiesel zum herkömmlichen Dieselkraftstoff möglich. Mineralölgesellschaften dürfen seitdem ihrem Diesel bis zu 5% Biodiesel beimischen. Die Mischung entspricht der Dieselqualitätsnorm DIN EN 590. Eine gesonderte Freigabe seitens der Fahrzeughersteller ist daher nicht erforderlich. Mischungen mit einem größeren Biodiesel-Anteil sind möglich, müssen allerdings gesondert ausgewiesen werden und entsprechen nicht mehr der DIN EN 590.


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