Nach DIN EN 228 bedarf eine Ethanolbeimischung
zu Benzin bis zu 5% (E5) keiner Kennzeichnungspflicht.
Für den Betrieb eines Fahrzeugs mit E10
sollte der Autofahrer prüfen, ob sein
Fahrzeug diesen Kraftstoff tanken kann. Eine kostenlose
Broschüre kann bei der Informationszentrale für
die europäische Automobilwirtschaft (DAT)
abgerufen werden.
Für den Betrieb eines Autos mit dem Ethanolgemisch
E85 (85% Ethanol, 15% Benzin) sind
spezielle Fahrzeuge (Flexi-Fuel-Modelle (FFV) z.B.
von Ford, Saab, VolVo, Renault) auf dem Markt. In
Gebrauch befindliche Fahrzeuge können auf FFV-Standard
umgerüstet werden. Wesentlicher Unterschied ist
ein der härtere Stahl für die Ventile und
eine Motorsteuerung, die das Benzin-Ethanol-Gemisch
automatisch erkennt. In diesen Fahrzeugen kann sowohl
normales Benzin, aber auch alternativ jegliches Gemisch
wie E-85 (85% Ethanol und 15% Benzin) oder reines
Ethanol gefahren werden.
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