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Dr. Karlheinz Rabenschlag, Sterr-Kölln & Partner

Dr. Karlheinz Rabenschlag, Sterr-Kölln & Partner:EEG-Novelle: Noch zu wenig Rückenwind für die Windenergie

Dr. Karlheinz Rabenschlag, Sterr-Kölln & Partner
Dr. Karlheinz Rabenschlag
Sterr-Kölln & Partner

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2020 den Entwurf für die große EEG-Novelle verabschiedet. Die Novelle soll den zuletzt stockenden Ökostromausbau beschleunigen. Der Ökostromanteil soll bis 2030 auf 65 Prozent steigen. Der große Wurf für die Windkraft ist der Entwurf bisher jedoch noch nicht. Falls es im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Überraschungen geben sollte, wird der Entwurf bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Positiv zu würdigen ist: Der Entwurf trägt dazu bei, bestehende Hemmnisse, die dem notwendigen Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung entgegenstehen, zumindest teilweise zu beseitigten. Dies zeigt sich bei der überfälligen Abschaffung der Netzausbaugebiete für Windkraft in Verbindung mit dem geplanten Südbonus und der Anpassung der Referenzertragsmodells ebenso wie bei den neuen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen und der finanziellen Beteiligung der Kommunen an den Stromerträgen vor Ort. Leider springt der Entwurf hier zu kurz.

Der Entwurf erkennt zwar die bestehenden und allgemein bekannten Hemmnisse im Genehmigungsverfahren und bei den fehlenden Flächenkulissen, es fehlt jedoch leider an einer lösungsorientierten Umsetzung. Die bloße Feststellung in einer Fußnote des geplanten Gesetzes, der Konflikt zwischen Artenschutz und Windenergie müsse gelöst werden, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass überhaupt keine Vorschläge zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Maßnahmen auch für eine weitere dringend notwendige Flächenbereitstellung gemacht werden. Die bloße Erhöhung des Ausschreibungsvolumens kann den Ökostromausbau isoliert betrachtet nicht beschleunigen.

Fazit: Man kann nun nur hoffen, das in den nächsten Wochen im Bundestag ein reger und konstruktiver Austausch stattfinden wird, damit bis zur endgültigen Fassung der Novelle noch möglichst viele Verbesserungen erzielt werden können.


Zum Autor

Dr. Karlheinz Rabenschlag ist Rechtsanwalt und Mitglied der Unternehmensleitung beim interdisziplinären Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner aus Freiburg, das sich auf erneuerbare Energien und kommunale Energieversorgung spezialisiert hat. Standorte von Sterr-Kölln & Partner sind Freiburg, Berlin, Paris und Straßburg. Das 1979 gegründete Unternehmen beschäftigt rund 40 Beraterinnen und Berater.

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25.09.2020 13:05 Uhr

Quelle: IWR Online
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Themen
Energiewende, Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, EEG 2021, EEG Novelle, Windenergie