Biomasseverordnung in der ab 18. August 2005 gültigen Fassung
Biomasseverordnung in der ab 18. August 2005 gültigen Fassung
Die Biomasseverordnung regelt für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (§ 8 - Vergütung für Strom aus Biomasse) welche Stoffe als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung angewandt werden dürfen und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Biomasse-Verordnung als PDF-Datei zum downloaden (93 KB)