Cuxhaven - Aus dem Verkauf der Beteiligung an der SSP Technology A/S droht der PNE WIND AG keine Inanspruchnahme mehr. Die SSP Technology Holding ApS, eine Gesellschaft der Ventizz Gruppe, hat nach Angaben des Unternehmens ihre Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Landgerichts Stade vom 7. Oktober 2010 zurückgenommen. Damit ist dieses Urteil rechtskräftig. Mit der abgewiesenen Klage hatte die Klägerin die Rückabwicklung der Veräußerung der bis 2008 von der PNE WIND AG gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der SSP Technology Holding ApS gegen Rückzahlung von 54,28 Mio. Euro und hilfsweise Zahlung von 8,64 Mio. Euro geltend gemacht.