Checkliste: Planung einer solarthermischen - Anlage (Solarwärme)
Mit einer Solarthermie-Solaranlage wird Wärme (Warmwasser-
oder Heizenergie) aus Sonnenlicht erzeugt. Die Bundesregierung unterstützt
die verstärkte Nutzung regenerativer Energien und setzt zunehmend
auf die Solarenergie. Nachfolgend die wichtigsten Informationen für
die Planung & Errichtung einer Solarwärmeanlage:
1. (Dach)-Flächenbedarf
Zur Gewinnung von Wärmeenergie mittels Solarenergie braucht man
eine geeignete Aufstellungsfläche für die Kollektoren. Geeignet
sind Dachflächen (Neigungswinkel ca. 40 °) mit Südausrichtung
(Südost bis Südwest), aber auch Flachdächer. Wenn die
Solarenergie nur zur Warmwasser-Aufbereitung genutzt werden soll, benötigt
man 1 bis 1,5 m² Kollektorfläche pro Person, soll die solarthermische
Anlage auch der Heizungsunterstützung dienen, so sind ca 2,5 m²
pro Person zu veranschlagen.
2. Funktionsprinzip einer solarthermischen Anlage und Speichergröße
Eine solarthermische Anlage besteht aus einem Sonnenenergie-Kollektor
auf dem Dach, einer Regel- bzw. Steuerungseinheit und einem Speicher.
In dem geschlossenen Kreislaufsystem sorgt eine Pumpe dafür, dass
der flüssige Wärmeträger (der auch im Winter nicht einfriert)
die Wärmeenergie in den Speicher transportiert. Ein Wärmetauscher
im Speicher ermöglicht warmes Trinkwasser. Wichtig ist die richtige
Dimensionierung des Speichers (s. Punkt 4).
3. Investitionen: Was kostet eine solarthermische Anlage
Eine typische Dimensionierung einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung
für einen 4-Personen-Haushalt liegt bei etwa 5 m² Flachkollektoren mit
einem 300-l-Speicher. Hierbei lassen sich etwa 50 - 60 % am jährlichen
Energieverbrauch durch Warmwasser einsparen. Die Investitionskosten
schwanken beim Einsatz von Flachkollektoren zwischen 4.000 und 6.000
Euro (inkl. Montage).
Soll zusätzlich die Raumheizung (Kombianlagen) unterstützt werden, müssen
für ein Einfamilienhaus ca. 10-18 m² (Flach-)Kollektoren mit 70-100-l-Speichervolumen
je m² Kollektorfläche eingeplant werden. Hierbei lassen sich Energieeinsparungen
von bis zu 25 % erreichen. Die Preise für Kombianlagen zur Heizungsuntersütztung
liegen einer Größenordnung von etwa 8.000 bis 12.000 Euro (inkl. Montage).
4 . Solarförderung & Finanzierung
Es gibt staatliche Fördermittel vom Bund,
einzelnen Bundesländern
und auch kommunale Programme. Solarthermieanlagen erhalten 105 Euro
/ m². Weitere Infos beim Bundesamt für Wirtschaft, Tel. 06196/908-625
(http://www.bafa.de/1/de/aufgaben/energie/ee.htm)
Bundesländern sowie einigen Kommunen gewährt. Zinsgünstige
Kredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW (Tel.:
069-7431-0 ) vergeben, z.B. über das KfW-Programm zur CO2-Minderung
(Programm-Nr. 123). Ein Kredit-Formular der KfW und weitere Infos erhält
man über jede Hausbank. Weiter Hinweise hier.
5. Wirtschaftlichkeit einer solarthermischen Anlage
Lohnt sich eine Solaranlage zur Unterstützung von Warmwasser oder
der Heizung im Haus? Bevor Sie sich diese Frage als Investitionsfrage
stellen, überprüfen Sie bitte zunächst, welche der vielen
Anschaffungen sich in Ihrem Haus bisher betriebswirtschaftlich "gerechnet"
hat.
Eine Solaranlage erhöht sicherlich den Wohnwert eines Hauses, trägt
zur Ressourcenschonung bei und gibt den Hausbewohnern das Gefühl
einer teilweisen Unabhängikeit von fossilen Energieträgern.
Ob sich die Solaranlage wirtschaftlich im Sinne einer Rendite rechnet,
hängt hauptsächlich von der Einschätzung darüber
ab, wie sich die Öl- und Gaspreise in den nächsten 15 - 20
Jahren entwickeln werden.
Weitere Infos zur Planung einer Solarthermie-Anlage:
Genehmigung
In der Regel sind Solaranlagen genehmigungsfrei, sofern sie an der Fassade,
auf Flachdächern oder in der Dachfläche errichtet werden. Einige Länder
bestehen auf einer Genehmigungspflicht für Anlagen, die aus dem Baukörper
hervorspringen. Weitere Einschränkungen können durch örtliche Bebauungspläne
oder andere Vorschriften für die bauliche Gestaltung vorgegeben werden
(z. B. denkmalgeschützte Bauten). Bitte erkundigen Sie sich bei der
Planung einer Solarthermie-Anlage bei der zuständigen Bauordnungsbehörde
nach bestehenden Vorschriften hinsichtlich der Genehmigung der Anlage.
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