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Marktanreizprogramm des Bundes
Förderung erneuerbarer Energien

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

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Programm - Inhalt

Das Marktanreizprogramm ist ein Förderprogramm mit dem die Nutzung von Wärme aus Erneuerbaren Energien gefördert wird. Im Zuge der Finanzkrise gab es Mitte Mai 2010 einen vorübergehenden Förderstopp seitens der Bundesregierung, derim Juli des Jahres wieder aufgehoben wurde. Seit der Aufhebung der Haushaltssperre gelten darüber hinaus veränderte Förderbedingungen.

Stand: November 2010


Den aktuellen Stand der Förderungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Kontakt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Internet: http://www.bafa.de
Tel. : (06196) 908 625


Fördergegenstand Solarthermieanlagen

Förderfähig sind u.a Solarkollektoren
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • zur solaren Kälteerzeugung

Basisförderung:

Die Fördersätze richten sich danach, ob die Anlage im Gebäudebestand oder in einem Neubauinstalliert wird. Die Fördersätze für Anlagen im Gebäudebestand sind generell höher, während viele Anlagen in Neubauten aus der Förderung heraus gefallen sind (siehe Seiten des BAFA ). Entscheidend für die Höhe der Vergütung ist außerdem die Bruttokollektorfläche der installierten Anlage.


Bonusförderung:

Zusätzlich zur Basisförderung ist es möglich, einen Kombinationsbonus (bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen Biomasseanlage) und eine Innovationsförderung zu erhalten.


Fördergegenstand Biomasseanlagen
Basisförderung (abhängig ob im Gebäudebestand oder bei Neubau):
  • Luftgeführte Pelletöfen (5-100 kW)
  • Pelletkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Pelletkessel (5-100 KW)
  • Holzhackschnitzelanlage (5-100 kW)
  • Scheitholzvergaserkessel (15-50 kW)


Bonusförderung:
Zur Basisförderung können zusätzlich noch ein Kombinationsbonus (bei gleichzeitiger Errichtung einer förderfähigen thermischen Solaranlage) und ein Effizienzbonus bezogen werden. Damit sollen besonders innovative und effiziente Anlagen gefördert werden.


Antragsberechtigte:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.) sowie Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).

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