25.02.2022 16:07 Uhr

Knapp 1.000 MW

Knapp 1.000 MW:BNetzA startet nächste Offshore-Wind-Ausschreibung


© Adobe Stock / Fotolia

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute (25.02.2022) die Ausschreibung für eine neue Fläche in der Nordsee für die Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht.

Dabei geht es um die Fläche N-7.2, für die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ebenfalls am heutigen Tag die Ergebnisse der Flächenanalysen veröffentlicht hat.

Das Ausschreibungsvolumen liegt bei 980 Megawatt (MW). Die Fertigstellung der Windparks ist für das Jahr 2027 geplant. Der Höchstwert für Gebote beträgt 6,4 ct/kWh. Den Zuschlag erhält der Bieter, der den geringsten Vergütungsbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet.

Nach der Ausschreibung im vergangenen Jahr ist dies die zweite Ausschreibungsrunde im sog. „zentralen Modell“. Das heißt, es werden nicht nur die Förderung und die Netzanbindungskapazität ausgeschrieben, sondern zugleich auch das Recht, beim zuständigen BSH die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Die Gebote sind bis zum 1. September 2022 an die BNetzA in Bonn zu richten. Nach Prüfung der Gebote und Durchführung des Zuschlagsverfahrens werden die Bieter über die Entscheidung informiert und die Ausschreibungsergebnisse auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Es besteht ein gesetzliches Eintrittsrecht eines Unternehmens, das auf der ausgeschriebenen Fläche ursprünglich einen Offshore-Windpark geplant hatte.

Grundlage der Ausschreibungen ist die förmliche Eignungsfeststellung der Flächen durch das BSH. Diese ist das Ergebnis umfassender Voruntersuchungen, die die Behörde im Auftrag der BNetzA durchgeführt hat. Das BSH hat dabei die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die Fläche untersucht. Die Kosten der Voruntersuchungen werden nach dem Zuschlag auf den erfolgreichen Bieter umgelegt.

Das BSH hatte neben der Eignung der jetzt ausgeschriebenen Fläche N-7.2 am 28. Januar 2022 auch die Eignung der Flächen N-3.5 und N-3.6 festgestellt. Die Flächen N-3.5 und N-3.6 sollen voraussichtlich 2023 durch die BNetzA ausgeschrieben werden.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2022

Themen
Energiewende, Erneuerbare Energien, Offshore-Windenergie, Ausschreibung, Bundesnetzagentur, BNetzA, BSH, zentrales Modell