02.08.2023 09:15 Uhr

Ökostromprodukte auf dem Prüfstand

Ökostromprodukte auf dem Prüfstand:Öko-Institut empfiehlt Überarbeitung der Stromkennzeichnung


© IWR / Schlusemann

Hamburg - In einer Kurzanalyse im Auftrag des Ökoenergieversorgers Green Planet Energy hat das Öko-Institut untersucht, welche Werbeaussagen von Stromanbietern zur Klimabilanz ihrer Ökostromprodukte zulässig und angemessen sind, mit eindeutigem Ergebnis.

Die Autoren kommen in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass ein großer Teil der Aussagen irreführend oder gar falsch sei, etwa die Aussage „durch den Wechsel zu (unserem) Ökostrom können Sie x kg CO2 im Jahr einsparen“.

Das Öko-Institut empfiehlt daher eine Überarbeitung der geltenden Stromkennzeichnung, damit Verbraucher besser erkennen können, ob von ihnen bezogener Strom tatsächlich zur Energiewende beiträgt. Eine verbesserte Stromkennzeichnung sollte den Fokus deshalb auf die spezifischen Beiträge von Anbietern für den Erneuerbaren-Ausbau richten.

Besonders hochwertige Ökostromangebote reizen demnach den Bau zusätzlicher Windenergie- und Solar-Anlagen an, aus denen Ökostromanbieter ihre Kunden dann auch versorgen. Zudem sollten ökologisch ambitionierte Versorger den Stromverbrauch ihrer Kunden möglichst in Zeiten mit hohem Erneuerbaren-Anteil und damit einem geringem CO2-Ausstoß lenken.

„Allein durch den Bezug von Ökostrom aus erneuerbaren Kraftwerken, die ohnehin längst gebaut sind und rentabel laufen, tragen Stromkunden nicht zum Klimaschutz bei“, so Dominik Seebach, einer der Studienautoren. Das sei vielen aber nicht bewusst, wenn sie ein Ökostromprodukt wählen. Wenn Anbieter dennoch mit CO2-Einsparungen werben würden, ohne dass ihre Stromprodukte hierzu einen relevanten Beitrag leisteten, führe dies Verbraucher in die Irre, so Seebach weiter. Das Öko-Institut regt deshalb an, die Angebote durch ergänzende Informationen in der Stromkennzeichnung unterscheidbar zu machen.

Einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leistet aus Sicht des Öko-Instituts zum Beispiel Ökostrom, der über langfristige Abnahmeverträge (PPAs) von neuen Wind- und Solaranlagen bezogen wird, die keine staatliche Unterstützung erhalten. Positiv sei auch der Strombezug aus alten Wind- und Solarparks, wenn diese nicht durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden können und aufgrund der Marktbedingungen ansonsten von der Abschaltung bedroht sind. Mit langfristigen Abnahmeverträgen würden Ökostromanbieter Projektbetreibern auch außerhalb des EEGs Planungssicherheit für ihre Investitionen ermöglichen.

„Die bisherige Stromkennzeichnung wiegt Verbraucher oft in falsche Sicherheit. Die meisten Kunden wollen mit ihrem Wechsel zu Ökostrom einen Beitrag für die Energiewende und den Klimaschutz leisten. Mit einer geänderten Stromkennzeichnung kann die Bundesregierung also einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz im Sinne des Verbraucherschutzes leisten“, so das Fazit von Marcel Keiffenheim, Co-Bereichsleiter Politik und Kommunikation von Green Planet Energy.

Quelle: IWR Online
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Energiewende, Ökostrom, Ökostromprodukte, Öko-Institut, Analyse, Green Planet Energy, Stromkennzeichnung