17.11.2022 10:58 Uhr

Neue Ausbauziele im Visier

Neue Ausbauziele im Visier:BSH legt 2. Entwurf des Flächenentwicklungsplans Offshore-Windenergie vor


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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den 2. Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) vorgelegt.

Darin werden Flächen identifiziert, die einen Ausbau der Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt (30.000 MW) bis 2030 ermöglichen sollen und damit die neuen Ausbauziele der Bundesregierung für Windenergie auf See unterstützen. Bis zum 21. November 2022 besteht nun Gelegenheit zur Stellungnahme zum 2. Entwurf. Der finale FEP soll im Januar 2023 veröffentlicht werden.

Der FEP trifft auf Grundlage des maritimen Raumordnungsplans räumliche Festlegungen, die eine konfliktfreie Nutzung der Meeresflächen für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von Nordsee und Ostsee ermöglichen sollen. Der 2. Entwurf enthält darüber hinaus Änderungen und Konsultationsfragen zu technischen Aspekten der Netzanbindung sowie Entwicklungsmöglichkeiten der Wasserstoffproduktion. Er soll zudem die Synchronisierung der Inbetriebnahme von Offshore-Windparks und der erforderlichen Netzanbindung sicherstellen.

„Das BSH legt mit dem Flächenentwicklungsplan die fachplanerische Grundlage zur Erreichung des neuen Ziels und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Vereinbarung zum Ausbau der Windenergie auf See, die am 3. November zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), der Bundesnetzagentur, den Küstenländern und Übertragungsnetzbetreibern unterzeichnet wurde“, so BSH-Präsidentin Dr. Karin Kammann-Klippstein.

Neben dem FEP ist das BSH im Bereich Offshore-Windenergie-Ausbau auch für die Planfeststellungsverfahren zum Bau der Offshore-Windparks in der AWZ sowie für die Überwachung von Bau und Betrieb der Anlagen zuständig. Die vom BSH in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft entwickelten Standards verpflichten die Unternehmen unter anderem zu umweltverträglichen Bauverfahren und zur sicheren Konstruktion der Windparks. Des Weiteren stellt das BSH auf der Basis von Flächenvoruntersuchungen für die Ausschreibung von Flächen für die Offshore-Windenergie Daten und Informationen zur Meeresumwelt, zum Baugrund sowie zu den Wind- und ozeanographischen Verhältnissen zur Verfügung. Das BSH unterstützt Bau, Betrieb und die Versorgung von Offshore-Windparks auch mit Daten und Informationen, unter anderem zu Seegang und Seegangstatistiken.

Quelle: IWR Online
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Themen
Energiewende, Erneuerbare Energien, Offshore-Windenergie, BSH, Flächenentwicklungsplan, FEP, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH