28.01.2022 10:19 Uhr

Nordsee-Windstrom

Nordsee-Windstrom:BSH gibt weitere Flächen für die Offshore Windenergie frei


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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat mit dem Erlass der 2. Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV) weitere Flächen für die Nutzung der Offshore Windenergie in der Nordsee freigegeben. Dabei handelt es sich um die Flächen N-3.5, N-3.6 und N-7.2 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee.

Auf den Flächen können Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 1880 Megawatt, knapp zwei Gigawatt, errichtet werden, teilte das BSH mit. Die 2. WindSeeV setzt das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) um und wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Feststellung der Eignung der Flächen ist Voraussetzung für die Ausschreibung von Flächen für Offshore-Windenergie in der AWZ durch die Bundesnetzagentur.

Die Fläche N-7.2, die 85 km nordwestlich der ostfriesischen Inseln liegt und ein Potential von 980 MW hat, soll entsprechend dem Flächenentwicklungsplan des BSH im Jahr 2022 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgeschrieben und versteigert werden. Die Offshoreturibnen sollen 2027 in Betrieb gehen.

Auf den Flächen N-3.5 und N-3.6 können Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen 900 Megawatt errichtet werden. Sie sollen von der BNetzA im Jahr 2023 ausgeschrieben und versteigert werden, der Betrieb ist ab 2028 vorgesehen. Diese Flächen liegen etwa 40 km nördlich der ostfriesischen Inseln.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2022

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Windenergie, Nordsee, BSH