Notfallverordnungen laufen weiter
EU verlängert Grundlage für beschleunigten EE-Ausbau
© Adobe Stock / Fotolia
Berlin - Die EU-Energieministerinnen und -minister haben sich bei ihrem Treffen in Brüssel in dieser Woche auf eine Verlängerung von drei EU-Notfall-Verordnungen verständigt.
Gegenstand der drei Verordnungen sind der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien, Gassolidaritätsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und der sogenannten Marktkorrekturmechanismus gegen exzessive Gaspreise.
Insbesondere die Regeln zur beschleunigten Genehmigungserteilung für Projekte im Bereich Erneuerbare Energien und Stromnetze bis Mitte 2025 sind aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu begrüßen. Diese könnten mehr als ein Jahr Zeitersparnis beim Bau einer neuen Windenergieanlage an Land bringen und wurden bereits in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Notfallverordnung erlaubt Ausnahmen von zeitintensiven Verfahrens- und Prüfschritten in Planungs- und Genehmigungsverfahren, um EU-weit für einen Schub beim Erneuerbaren-Ausbau zu sorgen.
„Mit der längeren Geltungsdauer der EU-Notfall-Verordnung können wir die schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren bis Mitte 2025 nutzen. Die bereits eingesetzte Dynamik des Ausbaus von Windenergieanlagen und Stromnetzen wird so substanziell gestärkt“, begrüßt BMWK- Staatssekretär Sven Giegold die Einigung. Mit den Beschlüssen könnten 7.000 km Netze und Windkraftprojekte mit einer Leistung von 40 GW beschleunigt werden, so Giegold weiter.
Aus der Sicht des Bundesverbandes Windenergie (BWE) stellt die Verlängerung der EU-Notfallverordnung ein starkes Zeichen dar, das zeigt, dass es der EU ernst mit ihren Plänen zur Transformation der europäischen Energieversorgung ist. In den Bestimmungen der EU-NotfallVO liege eine der Grundlagen für die positive Entwicklung der Windenergie in Deutschland im Jahr 2023, so die BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Die Bestimmungen in der Notfallverordnung gelten unmittelbar und europaweit. Sie schaffen damit auch schon dort rechtliche Klarheit, wo die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten noch keine eigenen rechtlichen Grundlagen gelegt hat. Die Verlängerung der Verordnung um ein Jahr schaffe daher eine Übergangsfrist, bis die Mitgliedstaaten im Rahmen der vollständigen Umsetzung der RED III-Regelungen nachlegen könnten. Der BWE begrüße dies daher ausdrücklich, so die BWE-Präsidentin weiter.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung nun noch im schriftlichen Verfahren formal verabschieden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Änderung dann in Kraft.
Quelle: IWR Online
© IWR, 2023