21.04.2023 15:09 Uhr

Windenergie

Windenergie:Sonderregelung für nächtliche Schallemissionen läuft aus


© IWR

München - Seit dem 15. April 2023 müssen Windenergieanlagen wieder die strengeren Schallwerte einhalten und dürfen nachts nur noch im reduzierten Betrieb Strom erzeugen. Wie die Dezibel Engineering GmbH weiter mitteilt, erlaubt aber der neu eingeführte § 31k des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine um bis zu 4 Dezibel höhere Schallleistung.

Der Bundestag hatte zum 13. Oktober 2022 genehmigungsrechtliche Auflagen zu Schall und Schatten vorübergehend gelockert. Diese Sonderregelung ist am 15. April 2023 ausgelaufen.

„Windenergieanlagen, die laut Genehmigung nachts im schallreduzierten Betrieb laufen dürfen, konnten dadurch mehr Strom produzieren. Die Anwohner haben das in der Regel gar nicht wahrgenommen“, betont Achim Fischer, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Dezibel Engineering GmbH.

Mit einem Tool von Dezibel Engineering können Betreiber nun rückwirkend ermitteln, wie hoch die Mehrerträge in dieser Zeit ausgefallen sind, so Fischer.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2023

Themen
Schallemissionen, Windenergie