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Baugenehmigung Wasserkraftanlage
Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) |
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Baugenehmigung für die Errichtung von WKW
- Zulässigkeit des WKW-Vorhabens wird vor dem Hintergrund aller
öffentlich-rechtlichen Normen geprüft
- Umfang der einzureichenden Bauvorlagen ist nicht einheitlich festgesetzt
und wird von der zuständigen Baubehörde festgelegt
- neben Angaben zur Lagebeschreibung und Zeichnungen der Anlage sind
auch Nachweise über die technische Sicherheit zu erbringen
- im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens werden weitere Behörden
eingebunden, indem ihre fachliche Stellungnahme zu dem Vorhaben eingeholt
wird; dabei werden die Wirkungen von WKW insbesondere vor dem Hintergrund
der bau-, natur- und landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben geprüft
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