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Solarenergie, © IWR

Wege zur Errichtung einer Wasserkraftanlage


Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) 
 
Wasserkraftanlagen: Grundlagenbeschaffung / Planung / Beratung

Bei der Planung eines Wasserenergieprojektes erfolgt im ersten Schritt eine umfangreiche Grundlagenbeschaffung. Zu den wesentlichen Datengrundlagen gehören dabei z.B.: 

  • Unterlagen bzw. Angaben über Wasserrechtsverhältnisse
  • Pläne der Altanlage bzw. die Zustandserfassung bestehender Anlagen in Ober- und Unterlauf
  • hydrologische und topographische Grundlagendaten (Wassermengenmessungen bzw. -berechnungen) 
  • geltende Umweltvorschriften, Belange des Natur- und Umweltschutzes
  • Energiekosten / Energiebedarf / Netzanschlußbedingungen / Einspeisevergütung (Kontaktaufnahme mit dem zuständigen EVU)
  • Prüfung eventueller Fördermittel
Neben der Grundlagenbeschaffung empfiehlt sich projektbegleitend auch eine umfangreiche Beratung. Dazu stehen u.a. die Wasserenergieverbände, Wasserenergiezeitschriften und nicht zuletzt das Angebot des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien zur Verfügung, über das Sie den Kontakt zu weiteren Wasserenergie-Interessierten oder Betreibern aufnehmen können. Nehmen Sie des weiteren Kontakt zu Herstellern, unabhängigen Gutachtern, Behörden sowie dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen auf, um Fragen zur technischen Realisierung des Projektes, zum Wasserpotential, zur Netzanbindung, etc. zu klären. 
 

Vorstudien 

Durch Vorstudien sind verschiedene technische Ausbauvarianten auf ihre Vor- und Nachteile zu untersuchen (Wahl des Kraftwerktyps/ des Turbinentyps). Dabei sind z.B. die jeweiligen Anlagekosten, die anlagenspezifische Energieproduktion sowie Ausbauwassermengen, Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten, Netzanschlußbedingungen, etc. zu bestimmen bzw. abzuklären. Auf der Basis dieser Ergebnisse können anschließend erste Kostenabschätzungen und eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erfolgen. Des weiteren kann mittels dieser Daten die prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des Wasserkraftprojektes durch die zuständige Behörde im Rahmen einer Voranfrage geklärt werden. 
 

Voranfrage / Genehmigungsverfahren

Neben weiteren errichtungsspezifischen Aspekten wie z.B. Denkmalpflege, Auswirkungen auf Natur- und Landschaft, etc. ist die Erlaubnis zur Änderung bzw. Neuerrichtung einer Wasserkraftanlage primär von der wasserrechtlichen Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde abhängig. Diese prüft, ob das Vorhaben den Vorgaben des landesspezifischen Wassergesetzes (LWG) entspricht und entscheidet, ob eine Nutzung des Gewässers durch den Betrieb einer Wasserkraftanlage unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten möglich ist. Die Klärung der prinzipiellen wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit kann durch eine entsprechende Voranfrage bei der zuständigen Wasserbehörde erfolgen. 

Für den Neubau von Wasserkraftanlagen ist neben der wasserrechtlichen Genehmigung auch die Erteilung einer Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Im Verlauf des Baugenehmigungsverfahrens werden weitere Behörden, deren Zuständigkeitsbereich durch das Wasserkraftvorhaben tangiert wird, in das Verfahren eingebunden, indem Sie eine entsprechende Stellungnahme abgeben. 
 

Ausführung / Inbetriebnahme

Nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen kann mit der Bauausführung begonnen werden. 
 
 

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