17.04.2007, 11:21 Uhr

Erneuerbare Energien Gesetz: Wirtschaftsminister Glos will Windenergie besser stellen

Berlin/Münster - Unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt und im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschafts- und -verbraucherschutzministeriums wird dem Bundestag in diesem Jahr ein Erfahrungsbericht zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vorgelegt. Jetzt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Diskussion vorab eröffnet und ein Gutachten vorgelegt, in dem untersucht wurde, wie die vorangegangene Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2004 dazu beigetragen hat, die Fördereffizienz zu verbessern.

Den Ergebnissen der Studie zufolge hängt die Rentabilität einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht nur von den Einspeisevergütungen, sondern auch von den besonderen Standortfaktoren (z.B. Globalstrahlung, Existenz von Wärmeabnehmern) und von den Einflüssen auf dem Weltmarkt (z.B. hohe Stahlpreise) ab. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der einzelnen Branchen (Solar, Windkraft, Bioenergie, Wasserkraft, etc.) seien deshalb einige Wertschöpfungsketten stärker von den Vergütungssätzen des EEG abhängig (z.B. Solarzellenherstellung) als andere (z.B. Wasserkraftanlagenbau).

Aus den Untersuchungsergebnissen leiten die Gutachter u.a. folgende EEG-Empfehlungen für die Zukunft ab: Da die Stromerzeugung aus Klär- und Deponiegas von den Vergütungen durch das EEG nicht abhängig ist, könnten diese Technologien aus dem EEG gestrichen werden. Für den Ausbau der Wasserkraft als grundlastfähige Energiequelle wird empfohlen, die Vergütung für neue Kleinwasserkraftwerke um ca. 3 bis 4 ct/kWh anzuheben. Wenn PV-Anlagen auf Freiflächen in Zukunft größere Marktanteile erhalten sollen, sollte die Grundvergütung für PV-Dachanlagen um ca. 4 ct/kWh abgesenkt werden.

In den Bereichen kleine Wasserkraft, Windenergie (onshore) und Grubengas soll geprüft werden, ob der jährliche Rückgang der Vergütungssätze für neue Anlagen vermindert werden könne, da aus heutiger Sicht nur noch geringe Kostenreduktionen erwartet werden könnten. Für die Offshore-Windenergie und Geothermie sollte das Einsetzen der Degressionsregelung so lange verschoben werden, bis mehrjährige Betriebserfahrungen mit mehreren Anlagen vorliegen. Auch die Degression bei der Vergütung von Solarstrom zwischen Freiflächen- und Dachanlagen sollte einheitlich gestaltet werden.

Überarbeitungsbedarf sehen die Gutachter hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Transparenz des EEG-Wälzungsmechanismus. Zur Minderung der Belastung von Letztverbrauchern sei der Ansatz von vermiedenen Beschaffungskosten sachlich gerechtfertigt, es sei aber eine bundeseinheitliche Regelung zur Ermittlung und Berechnung anzustreben. Auch sehen die Gutachter einen erheblichen Mangel in der Härtefallregelung beim Übergang vom nicht-privilegierten zum privilegierten Verbraucher und der sprunghaften Entlastung. Hier müsse eine Verstetigung erreicht werden.

Bundeswirtschaftsminister Glos sieht in dem jetzt vorliegende Gutachten "eine gute Grundlage für eine differenzierte Diskussion".
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Quelle: iwr/16.04.07/