10.07.2013, 08:08 Uhr

Conergy: Wiederaufnahme der Modulfertigung geplant

Hamburg – Nach der Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am vergangenen Freitag hat das zuständige Amtsgericht Hamburg Dr. Sven-Holger Undritz von der Sozietät White & Case als vorläufigen Insolvenzverwalter der Conergy AG bestellt. Dieser verschafft sich zunächst einen Überblick über die Geschäftslage und erklärte: "Jetzt geht es zunächst darum, die komplexe Situation des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften zu analysieren. Unser zentrales Interesse liegt selbstverständlich darin, den Geschäftsbetrieb möglichst in allen Bereichen unverändert fortzuführen, die Arbeitsplätze zu sichern sowie die Kunden- und Lieferantenbeziehungen weiterhin aufrecht zu erhalten. Die Löhne und Gehälter aller Conergy Mitarbeiter sind einstweilen über das Insolvenzgeld gesichert. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds ist bereits angestoßen."

Geschäftsbetrieb soll weiterlaufen

Laut Undritz soll der Geschäftsbetrieb des Mutterkonzerns Conergy AG zunächst unverändert fortgesetzt werden. Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter den rund 200 Arbeitnehmern am Standort Hamburg bei einer Mitarbeiterversammlung mit. Gleiches gilt für die etwa 50 Mitarbeiter in Conergys Zentrallager in Zweibrücken. Auch im brandenburgischen Rangsdorf bei Conergys Tochtergesellschaft Mounting Systems GmbH geht die Fertigung der Gestelle für Solaranlagen weiter: "Die Produktion bei Mounting Systems war nie unterbrochen und geht auch künftig unverändert weiter. Der Geschäftsbetrieb wird ohne Unterbrechung fortgesetzt", sagte Undritz weiter. "Die Fertigung ist sehr gut ausgelastet und Mounting Systems damit weiterhin voll lieferfähig. Für die dortigen rund 200 Mitarbeiter ändert sich zunächst also nichts." In Conergys Modulfertigung in Frankfurt (Oder) ist die Produktion zurzeit vorübergehend eingestellt worden. An diesem Standort will jedoch der vorläufige Insolvenzverwalter den Betrieb zeitnah wieder aufnehmen, um die Auftragsbücher der brandenburgischen Conergy Tochtergesellschaft abzuarbeiten.

Vertriebsgesellschaften bleiben zunächst unberührt

Conergys ausländische Tochtergesellschaften sind nach Angaben des Insolvenzverwalters von der Antragstellung des Mutterkonzerns zur Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens derzeit nicht betroffen. "Selbstverständlich prüfen wir die Auswirkungen der Antragstellung auf all unsere Vertriebsgesellschaften im In- und Ausland", sagte Undritz. "In Deutschland sind derzeit weder die Conergy Services GmbH noch die Conergy Deutschland GmbH von der vorläufigen Insolvenz betroffen und auch bei den internationalen Niederlassungen sind wir derzeit optimistisch, dass deren Aktivitäten reibungsfrei weiterlaufen."

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