20.07.2015, 10:36 Uhr

Unklare Regelung bei Redispatch Maßnahmen wirft Fragen auf

Düsseldorf - Der BDEW-Informationstag Energie-Veranstaltung: Hauptversammlung - Nordex SE am 8. September 2015 in Düsseldorf beleuchtet die Rechtsfolgen, die aus den gerichtlichen Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 28.04.2015 resultieren. Welchen Spielraum gewährt das Gesetz? Kommen neue Festlegungen? Wie rechtssicher können diese sein?
Es stellen sich Fragen um die Einbettung von Redispatch Maßnahmen im Strommarkt der Zukunft. Auf der Veranstaltung haben Sie Gelegenheit, diese und weitere Fragen gemeinsam mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren und mögliche Lösungsansätze für einen künftig verlässlichen Rechtsrahmen zu beleuchten.
OLG Düsseldorf hebt Redispatch-Festlegungen der BNetzA auf
Mit seiner Entscheidung vom 28.04.2015 hat das OLG Düsseldorf die Redispatch-Festlegungen der BNetzA vom 30.10.2012 sowie die individuellen Redispatch-Verträge mit den Kraftwerksblöcken Irsching 4 und 5 aufgehoben. Damit hat es wesentliche Zeichen für den Einsatz und die Kostenerstattung von Kraftwerksbetreibern gesetzt. Die Auswirkungen für die Praxis sind erheblich und es gilt die zentrale Frage zu beantworten, was eigentlich eine "angemessene Vergütung" für Redispatch-Maßnahmen i.S.d. § 13 Abs. 1a EnWG darstellt.
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