25.07.2016, 16:01 Uhr

Neues EEG: Bioenergie-Branche ist unzufrieden

Münster – Anfang Juli hat die Novellierung des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG 2017) den Bundestag passiert. Das neue Gesetz sieht jetzt wie bei der Windenergie und Photovoltaik auch bei der Bioenergie Ausschreibungen vor. Die Branche begrüßt diesen neuen Ansatz zwar, bewertet das neue EEG insgesamt aber überwiegend negativ.

Das Vorhaben der Ausschreibungen sehen die Verbände und Unternehmensvertreter der Branche grundsätzlich positiv, kritisieren jedoch die Höhe des Ausschreibungsvolumens. Der Biogasanlagen-Hersteller Weltec Biopower erwartet, dass das anvisierte Volumen unter den momentanen Bedingungen nur schwer erreicht werden kann.

Unstimmigkeiten bei Ausschreibungsvolumen

Das beschlossen Ausschreibevolumen, das jährlich 150 Megawatt (MW) in den Jahren 2017 bis 2019 und perspektivisch 200 Megawatt von 2020 bis 2022 zu vergeben vorsieht, ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen. Der Fachverband Biogas bewertet dies jedoch grundsätzlich als einen „Stabilisierungspfad“ für die Bioenergie ein. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern. „Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommendem Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“, erklärt der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.

Scharf kritisiert der Biogasrat+ auch die Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers Gabriel zu den Kosten der Erneuerbaren und insbesondere zu Biomasse. „Mit seinen Behauptungen hat Herr Gabriel einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass er die Fakten zu den tatsächlichen Kosten konsequent zu ignorieren vermag und eine ehrliche Diskussion verweigert“, erklärt Hochi.

Gebotshöchstgrenze als Dämpfer für Neuanlagen

Mit der neu festgeschriebenen Gebotshöchstgrenze von 14,88 Ct/kWh für Neuanlagen in Ausschreibungen werden Neuanlagen systematisch wettbewerblich benachteiligt und der geplante Ausbau der Stromerzeugung unter diesen Rahmenbedingungen unmöglich und lediglich ein reines Lippenbekenntnis kritisiert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V. In der jetzt verabschiedeten Form verweigert das Gesetz modernen, effizienten und energiewirtwirtschaftlich sinnvollen Bioenergieprojekten in den Ausschreibungen eine Zukunft.

Auch für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent/kWh vor. „Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“, erklärte Horst Seide, Präsident des Fachverbands Biogas e.V. (FvB), .

Freude bei Unternehmen hält sich in Grenzen

Auch der Biogasanlagenhersteller Weltec Biopower GmbH beschreibt die Entwicklung des EEG nicht als erfreulich. Grundsätzlich sei es zwar zu begrüßen, dass nun auch für Biomasseanlagen ein Ausschreibungsmodell eingerichtet wurde und damit Bestandsanlagen Planungssicherheit bietet. Die Rahmenbedingungen sind für größere Neuanlagen aber immer noch nicht so gestaltet, dass das geplante Ausbauziel auch nur ansatzweise erreicht werden kann.

Quelle: IWR Online

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