10.04.2017, 16:41 Uhr

Stromleitung zwischen Deutschland und den Niederlanden kommt

Dortmund – In Nordrhein-Westfalen ist der Weg für den Bau einer Stromverbindung zwischen Wesel und Doetinchem in den Niederlanden nun endgültig frei. Es geht um bis zu 2.000 MW Übertragungskapazität.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer 10/380-Kilovolt(kV)-Höchstspannungsfreileitung von Wesel an die niederländische Grenze bestätigt. Es handelt sich um ein Projekt des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG).

Bundesverwaltungsgericht bestätigt EnLAG Vorhaben 13 von Wesel nach Doetinchem (NL)

Am 6. April 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für das EnLAG-Vorhaben 13 bestätigt. Damit kann die Kuppelleitung, die von Wesel bis nach Doetinchem in den Niederlanden reichen soll, gebaut werden. Die Leitung wird die Transportkapazität zwischen den Übertragungs­netzen von Amprion und TenneT (Niederlande) um ein bis zwei Gigawatt erhöhen.

Für Vorhaben nach dem EnLAG besteht die Besonderheit einer erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden. Der Gesetzgeber will damit eine Beschleunigung der EnLAG-Vorhaben als vordringliche Infrastrukturprojekte auch in Gerichtsverfahren sicherstellen.

Kuppelleitung soll 2019 in Betrieb gehen

„Ziel unserer Planung war, Siedlungsgebiete und Naturraum bestmöglich zu entlasten“, so die Amprion-Pressesprecherin Solveig Wright. „Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sehen wir unser Vorgehen bestätigt“, so Wright weiter. In der mündlichen Urteilsbegründung stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der von Anwohnern beklagte Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster rechtmäßig ist. Insbesondere wurde damit die Trassenführung bestätigt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes macht den Weg frei für die weitere Errichtung und den Betrieb des 17,5 Kilometer langen Abschnitts vom nordrhein-westfälischen Wittenhorst bei Hamminkeln bis zur Bundesgrenze zu den Niederlanden. Die Leitung soll insgesamt eine Länge von 57 Kilometern haben, wovon 22 Kilometer in den Niederlanden gebaut werden. Mit dieser Entscheidung kann nun das gesamte Projekt fertiggestellt werden. Die Inbetriebnahme ist für 2018 geplant.

Über das EnLAG Vorhaben 13

Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf des Leitungsbauprojektes sind im Energieleitungsausbaugesetz von 2009 festgeschrieben. Durch den Ausbau der Leitung von Wesel in die Niederlande erhöht sich die Transportkapazität zwischen den Netzen von Amprion und dem niederländischen Übertragungsnetzbetreiber Tennet deutlich.

Quelle: IWR Online

© IWR, 2017