13.05.2003, 08:21 Uhr

Windenergie: Patentkrieg zwischen Enercon und General Electric verschärft sich


Stellenangebot: UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG sucht Veranstaltungsmanager/ Eventmanager (m/w/d)
Veranstaltung: Hauptversammlung - Nordex SE
Weitere Infos und Firmen auf Windbranche.de
Oldenburg - General Electric strebt an, das seit 1996 bestehende Importverbot in den USA auf Kanada und Großbritannien auszudehnen. Nach einem Bericht der Nordwest-Zeitung, Oldenburg, haben die Amerikaner im Dezember 2002 und Januar 2003 entsprechende Klagen eingereicht. Enercon Chef Aloys Wobben gegenüber der Nordwest-Zeitung:"Wir werden uns dagegen zur Wehr setzen".
Nach Angaben von Enercon sei GE im Jahr 2002 auf dem kanadischen Markt sehr aggressiv aufgetreten und drohte Kunden gegenüber mit einer Patentverletzungsklage für den Fall, daß Projekte mit ENERCON Anlagen realisiert würden. Nach zunächst erfolglos verlaufenen Gesprächen hat ENERCON im März 2003 nun damit begonnen, eigene Schutzrechte in Deutschland gegen GE am Sitz der Europäischen Hauptniederlassung geltend zu machen.

Hintergrund/ Die Entwicklung des Streits
Ausgangspunkt ist ein amerikanisches Patent der US-Windfirma Kenetech. Das Unternehmen verklagte Enercon im Jahr 1995 wegen Patenrechtsverletzungen und reichte zusätzlich eine Klage vor der International Trade Comission (ITC) ein. Im Mai 1996 wurde von der ITC ein Importverbot für die E-30 und E-40 für die Dauer der Gültigkeit des Patentes (bis 2010) erteilt. Das Unternehmen wurde von Zond Energy Systems übernommen und diese Firma wiederum von Enron (Enron übernahm Tacke in Deutschland und wurde nach der Insolvenz von GE übernommen). Die Patente wurden von Enron auf andere Länder ausgedehnt, so Enercon. Im Dezember 1998 wurde das Europäische Patent mit der Nummer EP 0 569 556 B1 erteilt. Bis zum Ablauf der Einspruchsfrist seien von 10 Parteien Einsprüche eingereicht worden, heißt es bei Enercon weiter. Das Einspruchsverfahren laufe noch. Eine erste Stellungnahme des Europäischen Patentamtes zweifelt nach Angaben von Enercon die Rechtsbeständigkeit dieses Patentes deutlich an. Während GE nunmehr Enercon in Kanada und Großbritannien verklagt hat, geht Enercon in Deutschland gegen GE am Sitz der Europäischen Hauptniederlassung von GE vor.

/iwr/13.05.03/