Förderung im Rahmen des REN-Programms (Rationelle
Energieverwenudng und Nutzung erneuerbarer Energiequellen):
Die Anträge werden aufgrund der Haushaltslage nur für Antragsteller,
der ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition
der Europäischen Kommission von 03.04.1996 (Amtsblatt Nr. 96/280/EG
vom 30.04.1996) ist, gefördert. Die Förderhöhe ist abhängig
von der maximal erzeugbaren elektrischen Leistung der Anlage und deren
Wirtschaftlichkeit - bis zu 50 % für Anlagen von 1-40 kW - bis zu
40 % für Anlagen von 41-80 kW - bis zu 30 % für Anlagen von 81-150
kW - bis zu 25 % für Anlagen von >150 kW.
Für kleine und mittlere Unternehmen werden bis zu 40 % für
Anlagen von 1-40 KW bereit gestellt.
Die Förderung erneuerbarer Energieprojekte im Land Brandenburg
ist derzeit ausgesetzt. Neue Richtlinien sind bereits erarbeitet worden,
werden aber voraussichtlich erst im Juni 2000 in Kraft treten.