Landesförderung für Wasserenergie
A. Breitenförderung
Ministerium für Wirtschaft
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel.: 0511/120 - 2140, Fax.: 0511/120 - 6430
Förderung Wasserenergie (Stand: September 1999)
Gefördert wird die Erweiterung und Reaktivierung von
Laufwasserkraftwerken mit einer Nennleistung bis 500 kW. Es wird ein Darlehen
für bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Der Zinssatz beträgt für die Laufzeit des Darlehens 2,5%. Die
Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre, wovon 2 Jahre tilgungsfreie
Anlaufjahre sind. .
B. Demonstrationsförderung
Ministerium für Wirtschaft
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel.: 0511/120 - 2140, Fax.: 0511/120 - 6430
Förderung Wasserenergie (Stand: März 1999)
Projektförderung wird in Form eines Darlehens gewährleistet.
Bei Förderbeträgen bis 100.000 DM als Festbetragsfinanzierung,
sonst als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 70 v. H.. Der Zinssatz
beträgt 2,5 v. H. mit einer Laufzeit bis zu 15 Jahre, davon bis zu
zwei tilgungsfreie Anlaufjahre.
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Allgemeine Energieberatung
Niedersäsische Energieagentur
Rühmerskorffstr. 1
30163 Hannover
Leitung: Herr Kohler
Tel.:0511/96529-0, Fax.: 0511/9652999
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