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Förderung/Energieberatung in Niedersachsen

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 
 

Landesförderung für Wasserenergie

    A. Breitenförderung
     
      Ministerium für Wirtschaft 
      Friedrichswall 1 
      30159 Hannover 
      Tel.: 0511/120 - 2140, Fax.: 0511/120 - 6430 
    Förderung Wasserenergie (Stand: September 1999) 
     
      Gefördert wird die Erweiterung und Reaktivierung von Laufwasserkraftwerken mit einer Nennleistung bis 500 kW. Es wird ein Darlehen für bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben gewährt. Der Zinssatz beträgt für die Laufzeit des Darlehens 2,5%. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre, wovon 2 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre sind. .

    B. Demonstrationsförderung 

      Ministerium für Wirtschaft 
      Friedrichswall 1 
      30159 Hannover 
      Tel.: 0511/120 - 2140, Fax.: 0511/120 - 6430 
    Förderung Wasserenergie (Stand: März 1999) 
     
      Projektförderung wird in Form eines Darlehens gewährleistet. Bei Förderbeträgen bis 100.000 DM als Festbetragsfinanzierung, sonst als Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 70 v. H.. Der Zinssatz beträgt 2,5 v. H. mit einer Laufzeit bis zu 15 Jahre, davon bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre. 


Allgemeine Energieberatung

    Niedersäsische Energieagentur
     
      Rühmerskorffstr. 1 
      30163 Hannover 
      Leitung: Herr Kohler 
      Tel.:0511/96529-0, Fax.: 0511/9652999 

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