Bewilligungsbehörde
Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur
Haarbergstr. 61
99097 Erfurt
Ansprechpartner: Herr Allendorf
Tel.: 0361/3797442
Fax.: 0361/3797409
Förderung Wasserenergie (Stand: 2001)
Es wird ein Zuschuß von 1000 DM/kW installierter elektr.
Leistung für neuerbaute oder reaktivierte Anlagen mit einer
Leistung bis 35 kW gewährt.
Es wird ein Zuschuß von 750 DM/kW installierter elektr. Leistung
für neuerbaute oder reaktivierte Anlagen mit einer Leistung
zwischen 35 kW und 100 kW gewährt.
Es wird ein Zuschuß von 500 DM/kW installierter elektr. Leistung
für neuerbaute oder reaktivierte Anlagen mit einer Leistung
größer als 100 kW gewährt.
Ein Zuschuß von 500DM/kW wird bei erweiterter installierter
elektr. Leistung bei Ausbau oder Modernissierung gewährt.
Es wird maximal 200.000 DM je Anlage gefördert.
(bei Reaktivierung wird eine Stillstandszeit von mind. 5 Jahren
vorausgesetzt)
B. Demonstrationsförderung
Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur
Haarbergstr. 61
99097 Erfurt
Ansprechpartner: Herr Allendorf
Tel.: ++49-(0)361 / 3797442
Fax.: ++49-(0)361 / 3797409
Förderung Wasserkraftanlagen (Stand: März
1999)
Ein Zuschuß von bis zu 35% der zuwendungsfähigen Kosten
bis maximal bis 300.000 DM kann gefördert werden.