Die Ausbau der Wasserkraft wird in Deutschland über
das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) unterstützt. Feste Vergütungssätze
werden in Abhängigkeit von von der Anlagengröße
(bis 500 kW und über 500 kW) vom Netzbetreiber gezahlt. Zusätzlich
können vergünstigte Darlehen des Bundes bzw. der KfW genutzt
werden. Des Weiteren lohnt ggf. eine Anfrage in den einzelnen Bundesländern,
ob eine spezielle Förderung bei der Sanierung bzw. Modernisierung
von Wasserkraftanlagen gewährt wird.
Finanzierung / vergünstigte Darlehen durch die Kreditanstalt
für Wiederaufbau
Tel. KfW-Informationszentrum: 01801/33 55 77
KfW-Programm
zur Förderung erneuerbarer Energien (Link)
- Errichtung von Anlagen zur Nutzung von Biomasse bzw. Biogas und Geothermie.
Wasserkraftanlagen sind nur noch bei einem Sanierungs-/Modernisierungsfall
förderfähig.