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20.07.2010
, 09:56 Uhr
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BfN kritisiert fehlerhafte Berichterstattung zu Offshore-WEA

Bonn - Mit aller Deutlichkeit hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Berichterstattung in der Financial Times vom 14.7.2010 als fehlerhaft zurückgewiesen. Nach eigenen Angaben hat sich das BfN in der von der FTD zitierten Stellungnahme nicht generell für oder gegen bestimmte Fundamenttypen ausgesprochen, sondern auf die Notwendigkeit einer standortbezogenen Einzelfallprüfung hingewiesen. Eine differenzierte Prüfung sei insbesondere deshalb wichtig, weil die zum 1. März diesen Jahres erstmals auf die AWZ erstreckten rechtlichen Vorgaben des gesetzlichen Biotopschutzes sowie Vorgaben der Europäischen Union zum Artenschutz einzuhalten seien. Nur wenn rechtssichere, den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechende Genehmigungen erteilt würden, sei letztlich auch die notwendige Planungssicherheit für die Projektträger gewährleistet, so das Bundesamt. Nach Angaben des BfN würden grundsätzlich auch weiterhin alle denkbaren Fundamenttypen im Rahmen der üblichen Verfahren und Vorgehensweisen konstruktiv geprüft. Bislang habe das BfN alle beantragten Gründungstypen unter Maßgaben mitgetragen. Zu Schwerkraftfundamenten liege allerdings noch kein entscheidungsreifer Antrag vor. Einem zügigen Bau der zum Teil seit Jahren genehmigten Windparks mit über 1.800 Anlagen stehe nichts entgegen, so das BfN weiter.

Zudem verweist das BfN mit Blick auf die Genehmigung von Offshore-Windparks inkl. Fundamenten in der AWZ auf die die Zuständigkeiten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hin. Dabei werde das BfN hinsichtlich der Naturschutzbelange vom BSH beteiligt. Nur wenn ein Verstoß gegen bestimmte naturschutzrechtliche Verbote drohe, wäre zusätzlich beim BfN ein Ausnahmeverfahren erforderlich, so das BfN weiter.

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© IWR, 2010

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