22.05.2007, 12:33 Uhr

Emissionshandel: DEHSt veröffentlicht Jahresemissionen der Unternehmen im Jahr 2006

Berlin - Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt DEHSt hat die Kohlendioxidemissionen jeder in Deutschland am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen für das Jahr 2006 öffentlich. Daraus geht u.a. hervor, wie viele Emissionsberechtigungen ein Anlagenbetreiber unentgeltlich von der DEHSt zugeteilt bekommen und wie viel Kohlendioxid die Anlage in den Jahren 2005 und 2006 tatsächlich emitiert hat.
Bis auf wenige Ausnahmen hätten die Unternehmen eine ausreichende Zahl an Emissionsberechtigungen rechtzeitig an die DEHSt zurückgegeben. In den verbleibenden Fällen prüft die DEHSt, ob eine Sanktion in Höhe von 40 Euro für jede fehlende Berechtigung notwendig wird, wie es die europäischen Regeln vorsehen.
Insgesamt gab es einen leichten Anstieg der Gesamtemissionen um 0,8 Prozent auf 477,4 Mio. Tonnen CO2 im Emissionshandelssektor gegenüber dem Vorjahr. Dies bestätigt nach DEHSt-Angaben den Gesamttrend der CO2-Emissionen in Deutschland. Der Anstieg falle im Vergleich zum Wirtschaftswachstum des Jahres 2006 – dieses lag bei 2,5 Prozent – jedoch deutlich unterproportional aus. Für einen Teil des Anstiegs sind dabei neu in den Markt getretene Anlagen verantwortlich, die zusätzliche Emissionsberechtigungen aus der Nationalen Reserve erhielten, teilte die Deutsche Emissionshandelsstelle mit.
Hintergrund:
Der Emissionshandel ist ein flexibles Instrument des Kyoto-Protokolls zur Steuerung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionsmengen. In der Europäischen Union startete der Emissionshandel mit dem klimaschädlichen Treibhausgas Kohlendioxid am 1. Januar 2005. Den teilnehmenden Unternehmen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie der Handelsperiode 2005-2007 erhielten ihre Emissionsberechtigungen unentgeltlich zugeteilt – von Handelsperiode zu Handelsperiode etwas weniger. Unternehmen, die größere Anstrengungen zur Emissionsminderung leisten oder besonders innovativ arbeiten, können die so erwirtschafteten, überschüssigen Zertifikate verkaufen. Wer zu wenig tut, muss Berechtigungen kaufen, was jeweils zum 30. April eines Jahres überprüft wird. Alle Anlagenbetreiber müssen Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen des vorangegangenen Jahres abgeben.
Die DEHSt teilt unter anderem die national zur Verfügung stehenden Zertifikate an die in Deutschland teilnehmenden Anlagen zu und führt die Handelskonten. Sie erfasst zudem Daten über die Emissionen der Anlagen, prüft diese Zahlen und macht sie der Öffentlichkeit verfügbar.
Weitere Infos und Meldungen zum Thema Klimaschutz und Emissionshandel
Neues Informationsportal des Bundesumweltministeriums zu Klimaschutzinstrumenten des Kyoto-Protokolls
Infos und Grundlagen zum Kyoto-Protokoll
Produkte und Dienstleistungen PricewaterhouseCoopers
Weltweiter CO2-Ausstoß 2001-2005
Stellenangebot: Trianel GmbH sucht Senior Projektmanager:in | Akquise Onshore Wind (m/w/d)
Veranstaltung: Hauptversammlung - PNE WIND AG
Weitere Infos und Firmen auf Windbranche.de


Quelle: iwr/22.05.07/