01.10.2008, 08:26 Uhr

Spanien senkt Einspeisevergütung für Solarstrom

Madrid - Die spanische Regierung hat die Förderung für die Energiegewinnung aus Photovoltaik neu geregelt. Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt geringer als bisher erwartet um ca. 30 Prozent auf 34 Cent/kWh bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen, teilte die internationale Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner mit. Die maximale Leistung von Dachanlagen sei zukünftig auf 2 MW, die von Bodenanlagen auf 10 MW begrenzt. Die Vergabeleistung wird für ganz Spanien pro Jahr auf 267 MW für Dachanlagen und auf 133 MW für Bodenanlagen gedeckelt. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung zusätzliche 100 MW bzw. 60 MW für Bodenanlagen freigegeben.

Grundlage der Neuregelung bildet das am 28.09.2008 in Kraft getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bisher geltenden Grundlagen der Einspeisevergütung ersetzt. Die spanische Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern.

Deutsche Solarindustrie betroffen

"Das neue Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen für die Solarindustrie in Spanien", erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid. Investoren, die sich auf das Geschäft mit Großanlagen spezialisiert haben, müssten strategisch umdenken. Dies betreffe vor allem auch die deutsche Solarindustrie, die in Spanien sehr erfolgreich tätig ist. Durch das neue Gesetz werde der Solarboom in Spanien zwar gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren.

Zur Absenkung der Einspeisevergütung kämen u.a. neue bürokratische Hürden, insbesondere das mit dem Dekret eingeführte Register der Energieproduzenten, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen. Ein neues Antragsverfahren wird nach Ansicht von Rechtsanwalt Abegg die Finanzierung von Solarprojekten in Spanien erschweren. "Das komplexe Vergabeverfahren führt zur Unsicherheit des Projektbeginns und des anwendbaren Vergütungstarifes, weil nicht sicher ist, in welcher Vergaberunde beantragte Projekte realisiert werden können. Wird ein Projekt in die darauffolgende Vergaberunde verschoben, muss der Investor unter Umständen die Finanzierung neu verhandeln", so Abegg.

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