01.04.2009, 15:26 Uhr

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung

Berlin - Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vorgelegten Gesetzentwurf zur Kohlendioxidabscheidung und -speicherung (CCS) beschlossen. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) dient das Gesetz gleichermaßen dem Klimaschutz und der Energieversorgungssicherheit. Mit einer sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen CCS-Technologie werde langfristig ein wesentlicher Baustein für eine auf heimischen Energieträgern beruhende Energieversorgung einerseits aber auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Klimas andererseits geschaffen. Dies habe auch für den Klimaschutztechnologie-Standort Deutschland hohe Bedeutung. Weltweit werde u. a. nach der Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) Kohle auch weiterhin Energieträger Nummer 1 bleiben. Wichtig sei, dass deutsche Klimaschutztechnologie rechtzeitig erprobt, entwickelt und schließlich weltweit auch angeboten werden kann.

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg: "Im Interesse des Klimaschutzes und der nationalen Versorgungssicherheit ist die Bundesregierung in dieser hochkomplexen technischen und juristischen Materie zu einer Einigung gekommen. Damit ist es gelungen, aus den EU-rechtlichen Vorgaben aus dem vergangen Jahr den Entwurf für einen nationalen Rechtsrahmen zu erarbeiten. Ich gehe davon aus, dass die parlamentarischen Beratungen noch in dieser Legislaturperiode erfolgreich abgeschlossen werden können, um umfassende Rechts- und Investitionssicherheit für die in Planung befindlichen drei Demonstrationsanlagen zu haben."

Kritik zum Gesetzesentwurf kommt hingegen vom Bundesverband Geothermie. Die derzeitige Regelung zum Vorrang der CSS-Technologie verdränge möglicherweise die Geothermie aus entsprechenden Potenzialgebieten.

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