13.06.2012, 08:21 Uhr

Gericht hebt Genehmigung für E.ON Kohle-Kraftwerk Datteln IV auf

Münster - Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das bereits weitgehend fertiggestellte Kohlekraftwerk Datteln IV aufgehoben. Er hat damit der Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stattgegeben. Die Bezirksregierung Münster hatte E.ON Ende Januar 2007 einen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks Datteln IV erteilt. Der Vorbescheid ist Teil der Genehmigung für das Kraftwerk. Hiergegen erhob der BUND 2008 Klage und machte u.a. geltend, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete an der Lippe nicht hinreichend geprüft worden seien.

Nicht das endgültige Aus

Der Vorsitzende betonte in der Urteilsverkündung, dass dieses Urteil nicht das endgültige Aus für das Kraftwerk bedeuten müsse. Es komme zunächst darauf an, ob die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen würden. Im Rahmen des Vorbescheids- oder Teilgenehmigungsverfahrens müsse dann überprüft werden, ob das Vorhaben FFH-verträglich sei und ob die weiteren Kritikpunkte des BUND – etwa hinsichtlich der Immissionsprognose – berechtigt seien. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

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