11.01.2013, 15:20 Uhr

Agiert centrotherm bald wieder eigenständig?

Blaubeuren – Die Sanierung der centrotherm photovoltaics AG schreitet weiter voran. Das zuständige Amtsgericht Ulm hat nach erfolgter Prüfung den Insolvenzplan niedergelegt und darüber hinaus den 29. Januar 2013 als Termin für die Erörterung und Abstimmung festgesetzt. Nach Zustimmung der Gläubiger und der Bestätigung durch das Insolvenzgericht könnte dann die Aufhebung des Planverfahrens erfolgen und die centrotherm photovoltaics AG wieder Basis als saniertes Unternehmen in voller Eigenständigkeit am Markt operieren. Bei einer erfolgreichen Umsetzung der geplanten Restrukturierung rechnet das Unternehmen für das Jahr 2014 mit der Rückkehr in die Gewinnzone. Die centrotherm photovoltaics AG könne laut Insolvenzplan dann voraussichtlich wieder einen Wert erlangen, aus dem sich die Forderungen ihrer Gläubiger weitgehend oder sogar vollständig befriedigen lassen.

Konzentration auf das Kerngeschäft soll Erfolg bringen

Grundlage für diese optimistische Perspektive ist die strategische, strukturelle und operative Neuausrichtung der centrotherm-Gruppe. Im Fokus soll in Zukunft das Kerngeschäft Produktionstechnik für thermische Oberflächenprozesse in der Photovoltaikindustrie mit dem Schwerpunkt auf Solarzellen stehen. Als zweites Standbein will das Unternehmen zudem den Halbleiterbereich mit einem langfristigen Umsatzpotenzial von 100-150 Mio. Euro weiter auf- und ausbauen. Die einzelnen Bereiche der centrotherm-Gruppe ist mittlerweile am Standort Blaubeuren wieder in der centrotherm photovoltaics AG konzentriert.

Gläubiger sollen 70 % ihrer Insolvenzforderungen abgeben

Der Insolvenzplan der centrotherm photovoltaics AG sieht vor, dass die Gesellschaft unter Beibehaltung der Börsennotierung fortgeführt und ihre Kapitalstruktur durch eine Umwandlung der Forderungen der ungesicherten Gläubiger in Aktien der Gesellschaft gestärkt wird. Auf diese Weise soll ein Ausgleich der Interessen der Anteilseigner und der Gesellschaft am Fortbestand und am Kapitalmarktzugang des Unternehmens sowie der Gläubiger an der bestmöglichen Befriedigung ihrer Forderungen geschaffen werden. Dazu sollen die Gläubiger 70 % ihrer Insolvenzforderungen an eine unabhängige und weisungsfreie Verwaltungsgesellschaft abtreten.

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