EWeRK-Workshop klärt rechtliche Rahmenbedingungen für Batterie-Großspeicher
Berlin – Das Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft (EWeRK) lädt am 10. Januar 2014 zu der Veranstaltung Moderne Batteriegroßspeicher – Technik – rechtliche Rahmenbedingungen in die Humboldt-Universität zu Berlin ein. Moderne Batteriegroßspeicher (Speichervolumen über ein MW) werden aller Wahrscheinlichkeit nach die Energieerzeugung und den Energietransport deutlich verändern. Die Zwischenlagerung von Strom kann den Stromfluss in den Netzen verstetigen. Es können die Lastspitzen abschnitten, der Netzausbau in erheblichem Umfang vermieden und Strom zu Zeiten speichert werden, in denen er nicht gebraucht wird.
Werden Netzbetreiber durch Speichersysteme zu Energiehändlern
Die ersten Batteriegroßspeicher sind am Netz und bewähren sich insbesondere bei der Verstetigung der Regelenergie. Die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stehen ein wenig ratlos vor der neuen Speichertechnologie, weil sie nicht so recht wissen, wie sie mit dieser Technologie umgehen dürfen. Werden sie womöglich zum Energieerzeuger oder zum Energiehändler, wenn sie ihre Netze mithilfe von Speichern optimieren? Die rechtlichen Rahmenbedingungen scheinen nicht eindeutig und klar zu sein. Der EWeRK-Workshop soll versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die großen Chancen der modernen Batteriespeichertechnologie zum Nutzen aller einzusetzen.
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© IWR, 2013